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Medieninformation vom

Zumeldung zur Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr

„Minister Hermann: Finanzierungsreform soll den öffentlichen Verkehr in Baden-Württemberg voranbringen“

Nach intensiven Diskussionen wurde heute im Landtag das Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes verabschiedet. Zum Januar 2018 tritt damit die ÖPNV-Finanzierungsreform in Kraft, wonach künftig die Stadt- und Landkreise die Mittel zur Finanzierung des vergünstigten Schülerverkehrs erhalten und an die Verkehrsunternehmen auskehren.

"Wir begrüßen, dass dadurch die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Öffentlichen Personennahverkehr bei den Land- und Stadtkreisen konzentriert wird. Dies entspricht unserem Grundverständnis von kommunaler Daseinsvorsorge. Daher bringt die kommunale Seite – ebenso wie das Land – ab dem Jahr 2021 zusätzlich 25 Mio. Euro in den ÖPNV-Finanzierungstopf ein", betonte der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen).

"Für die Umsetzungsphase muss es jetzt das gemeinsame Ziel von Land und Kommunen sein, Verwerfungen bei der schrittweisen Neuverteilung der Mittel weitgehend zu vermeiden. Sowohl der Ballungsraum als auch die ländlichen Räume müssen angemessen berücksichtigt werden", unterstrich Landkreistagspräsident Walter. "Wir sind uns im Übrigen sicher, dass innerhalb des jetzt vorliegenden Rechtsrahmens mittelstandsfreundliche Lösungen im Interesse der Verkehrsunternehmen erzielt werden können. Dafür streben wir gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und den Verkehrsunternehmensverbänden einen Pakt für den Mittelstand an", hob der Präsident des Landesverbands der 35 baden-württembergischen Landkreise hervor
 

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