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Medieninformation vom

Gemeinsame Zumeldung der Kommunalen Landesverbände und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur dpa-Meldung „Land verlängert pandemiebedingte Ausnahmen bei Kita-Standards nicht“

"Der Rechtsanspruch auf Betreuung in der Kita kann mit diesen Vorgaben faktisch nicht mehr erfüllt werden"

Zum angekündigten Maßnahmenkatalog des Kultusministeriums zur Bewältigung des nächsten Kindergartenjahres, erklären der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Gudrun Heute-Bluhm, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski und die Verbandsdirektorin des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Kristin Schwarz:

„Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden, gleichzeitig sind durch den russischen Angriffskrieg und die hieraus entstehenden Fluchtbewegungen neue Herausforderungen für die Kitas entstanden. Die Reduzierung von Öffnungszeiten, Schließung von Gruppen und der Abbau von Plätzen ist in weiten Teilen Baden-Württembergs bereits heute bittere Realität. Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung kann vielerorts schon jetzt nicht mehr eingelöst werden. Und jedes einzelne Kind, dessen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung nicht erfüllt werden kann, ist eines zu viel.

Das Maßnahmenpaket enthält gute Ansätze. So unterstützen wir grundsätzlich das vom Kultusministerium vorgestellte Quereinsteiger-Programm. Wir halten aber auch an dieser Stelle noch mehr Flexibilität für erforderlich. Zugleich weisen wir darauf hin, dass dieses erst ab dem Kindergartenjahr 2023/24 starten soll, so dass es Jahre dauert, bis dieses greift. Das Maßnahmenpaket reicht deshalb nicht aus, um den bereits akuten Platzmangel in den Kitas kurzfristig in den Griff zu bekommen. Es braucht deshalb eine weitere Übergangslösung.

Wir bedauern daher die Entscheidung des Kultusministeriums, die bestehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Gruppengröße und dem Mindestpersonalschlüssel nicht fortzuschreiben. Gerade in einer Zeit mit zahlreichen, sich parallel vollziehenden Krisen benötigen die Träger mehr Handlungsoptionen und Flexibilität.

Das Machbare muss Maßstab für politische Entscheidungen sein. Wir müssen klar sagen: Der Rechtanspruch auf Betreuung in der Kita kann mit diesen Vorgaben faktisch nicht mehr erfüllt werden.“

 

Hintergrund:

Einrichtungen der Kinderbetreuung leiden bereits dramatisch am Fachkräftemangel. Das Kultusministerium hat in den vergangenen Monaten ein Maßnahmenpaket entwickelt, um diese Mangelsituation zu überwinden. Die Kommunen unterstützen auch viele der nun angekündigten Maßnahmen. Allerdings wäre es dringend erforderlich, die bis zum 31. August 2022 geltenden Flexibilisierungsmöglichkeiten zum Mindestpersonalschlüssel und zur Gruppengröße zu verlängern und zu vereinfachen.

Die Qualität der baden-württembergischen Kinderbetreuung belegt auch regelmäßig der Fachkräfteradar der Bertelsmann-Stiftung (s. https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/imported/leseprobe/1887_Leseprobe.pdf; S. 12).

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