Pressemitteilung vom

Gemeinsame Pressemitteilung des Gemeindetags Baden-Württemberg, des Landkreistags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg

Vermittlungsausschuss schafft weitere Erwartungshaltung gegenüber Kommunen

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung kommentieren der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Prof. Dr. Alexis von Komorowski und das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags, Gudrun Heute-Bluhm:

„Für die Kommunen in Baden-Württemberg ist klar: Der Ausbau der Ganztagesangebote für Grundschulkinder ist weiterhin erklärtes Ziel. Jedoch sollte dies in einer realistischen Schrittfolge geschehen: Erst Strukturen schaffen ehe Rechtsansprüche beschlossen werden. 

Auch wenn Bundestag und Bundesrat gestern Abend im Vermittlungsausschuss die strittigen Fragen der dauerhaften Finanzierung in letzter Minute vermeintlich klären konnten, um dieses Gesetzesvorhaben des Bundes vor Ablauf der Legislaturperiode (Diskontinuität) zu retten, sind für die Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg noch immer Fragen offen. Mehr Geld allein löst die Umsetzungsprobleme vor Ort nicht und es droht am Ende die Gefahr, dass die gestern verabredeten Mittel nicht ausreichen werden. Denn eine in der absoluten Höhe gedeckelte Bundesbeteiligung verkennt die immense Kostenentwicklung in den Kitas.

Weitgehend unbeantwortet ist auch nach der nun vermittelten Beteiligung des Bundes bei den Investitionskosten von maximal 70 Prozent noch die Frage, woher das Personal für die Erfüllung des Rechtsanspruchs kommen soll, ohne die Qualität der frühkindlichen Bildung zu schmälern. Der Fachkräftebedarf ist bereits heute immens und er wächst - trotz intensiver Anstrengungen bei der Ausbildung stetig an. Es muss möglich sein, die seit vielen Jahren bestehenden und geschätzten Lösungen mit außerschulischen Partnern in die neuen Ganztagesangebote zu integrieren. 

Wir bleiben dabei: Die Schrittfolge bei diesem Gesetzesvorhaben des Bundes hat die kommunale Notwendigkeit (wieder einmal) nicht im Blick, zunächst die Fragen der örtlichen Umsetzung zu klären.“

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