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Landkreistag begrüßt Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zu kommunalen Krankenhausbeihilfen Hauptgeschäftsführer Prof. Trumpp: "Der Angriff auf die kommunalen Krankenhäuser ist erneut grandios gescheitert"

Stuttgart. „Durch das diese Woche bekannt gegebene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist eindrucksvoll bestätigt worden, dass Landkreise ihren Krankenhäusern in wirtschaftlichen Notlagen finanziell unter die Arme greifen dürfen, um so eine angemessene medizinische Versorgung in der Fläche dauerhaft sicherzustellen", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Landkreistags Baden-Württemberg, Professor Eberhard Trumpp, heute in Stuttgart.

Anlass war das gerichtliche Verfahren, das der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw auf Unterlassung von Krankenhausbeihilfen angestrengt hat. Bereits vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Klage im Kern abgewiesen, weil er jedenfalls keinen Verstoß gegen europäisches Beihilferecht erkennen konnte. Offen gelassen hatte das oberste deutsche Zivilgericht jedoch die Frage, ob europäisches Wettbewerbsrecht überhaupt anwendbar ist. Und deshalb war die Sache auch zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen worden.

Inzwischen wurde bekannt, dass die Berufung des BDPK zurückgewiesen worden ist und der Landkreis Calw vollumfänglich obsiegt hat. „Nahezu jedes zweite Krankenhaus in Baden-Württemberg schreibt rote Zahlen“, erläuterte Hauptgeschäftsführer Trumpp. „Für die Versorgungssicherheit hierzulande ist es daher von allergrößter Bedeutung, dass die Praxis der Defizitabdeckung bei kommunalen Häusern rechtlich auf soliden Beinen steht.“ Dazu trage die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts entscheidend bei.

Zugleich machte Hauptgeschäftsführer Professor Trumpp deutlich, dass es auch ihm deutlich lieber wäre, wenn auf kommunale Krankenhausbeihilfen verzichtet werden könnte. „Würden Bund und Land die Krankenhäuser auskömmlich finanzieren, müssten die Kommunen ihren strukturell unterfinanzierten Häusern nicht mit eigenen Mitteln beispringen und wäre es erst gar nicht zu der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der privaten Krankenhaus-Lobby gekommen“, betonte Trumpp.


 

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