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Medieninformation vom

Zumeldung des Landkreistags Baden-Württemberg zur dpa-Meldung „Land hebt Kontrolle der dritten Impfung in Pflege fast überall auf“ sowie zur Pressemitteilung Nr. 127 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Einrichtungsbezogene Impfpflicht vollständig aufheben

Zur Meldung, wonach Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen, die vor dem 1. Oktober eingestellt worden sind, keine dritte Corona-Impfung nachweisen müssen, äußert sich der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter (Tübingen), wie folgt:

„Ich begrüße ausdrücklich, dass Gesundheitsminister Lucha die rechtlichen Spielräume nutzt und dadurch, wie von uns vorgeschlagen, eine weitere Verschärfung bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verhindert. Angesichts des massiven Pflegenotstands in Kliniken und Pflegeheimen können wir es uns einfach nicht leisten, die Beschäftigten dadurch zu demotivieren, dass man sie mit einer Impflicht drangsaliert, die zum Jahresende ohnehin ausläuft. Ich appelliere daher auch an den Bund, die einrichtungsbezogene Impfpflicht nun rasch in einem parlamentarischen Schnellverfahren vollständig aufzuheben. Nachdem Gesundheitsminister Lucha die Möglichkeiten des Landes ausgeschöpft hat, muss jetzt Bundesgesundheitsminister Lauterbach handeln!“

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