Zum Schulanfang kritisiert der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter, die Defizite bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und die damit verbundenen Kostenfolgen für die Landkreise:
„Die UN-Behindertenrechtskonvention bleibt derzeit in baden-württembergischen Schulen häufig unerfüllt, weil viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung nur dann am Unterricht teilnehmen können, wenn sie durch externe, im Rahmen der Eingliederungs- und Jugendhilfe finanzierte Schulbegleitungen unterstützt werden. Ursache hierfür ist nicht etwa der mangelnde Wille der Lehrkräfte, sondern ein Bildungssystem, das strukturell immer noch nicht hinreichend auf Inklusion ausgerichtet ist. Nachgerade paradox ist, dass der Bedarf an externer Schulbegleitung gerade bei Kindern und Jugendlichen massiv zunimmt, die ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen. Dabei ist dieser Schultyp doch gerade auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ausgerichtet,“ so Landkreistagspräsident Joachim Walter.
„Die Landkreise sind längst zum Ausfallbürgen eines strukturell defizitären Bildungssystems geworden“, kritisiert Walter. „Allein im Jahr 2023 wurden für inklusive Leistungen an Schulen in Summe rund 212 Millionen Euro ausgegeben. Während das Land nur einen kleinen Teil erstattet, tragen die Kreise den Löwenanteil.“
„Die UN-Behindertenrechtskonvention kennt keine Unterschiede nach Schulart oder formalen Anspruchsverfahren: Alle Kinder haben das Recht auf chancengerechte Bildung. Im aktuellen System herrschen hingegen Ungleichbehandlungen und eine unfaire Lastenverteilung. Ohne wirksame Strukturen läuft die schulische Inklusion ins Leere. Die angestrebte Teilhabe bleibt in weiten Teilen unerfüllt und die Landkreise können die explodierenden Kosten nicht länger schultern“, betont Walter. „Das Land muss seine Verantwortung wahrnehmen und zukunftsfähige Lösungen schaffen – für die Kinder, für die Familien, für mehr Chancengerechtigkeit. Als Einstieg und im Vorgriff auf eine gesamthafte Lösung muss sich das Land zusätzlich mit mindestens 50 Prozent, also rund 35 Mio. Euro, an den von den Kommunen finanzierten inklusiven Leistungen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren beteiligen.“




