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Medieninformation vom

Zumeldung zu den aktuellen dpa-Meldungen in Sachen nächtliche Ausgangsbeschränkung

Aktuellen Diskussion um nächtliche Ausgangsbeschränkungen

Zur aktuellen Diskussion um nächtliche Ausgangsbeschränkungen äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Joachim Walter, wie folgt: 

„Der vom Land beschlossene Erlass, wonach die Landratsämter bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und einem diffusen Infektionsgeschehen per Allgemeinverfügung unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen anordnen müssen, wird vom Landkreistag mitgetragen und unterstützt. Die im Hotspot-Erlass vorgesehenen Instrumente sind geeignet, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wichtig bei alldem ist, dass der Erlass eine Öffnungsklausel enthält, um im Einvernehmen mit dem Sozialministerium auf die Vor-Ort-Situation reagieren zu können.

Die im Landkreis Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis erlassenen Allgemeinverfügungen sind vor dem Erlass des Sozialministeriums in Geltung gesetzt worden. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, weil die Maßnahmen bereits ab dem 2. Adventswochenende ihre Wirkungen entfalten können, um so entschlossen gegen das weitere Ausbreiten des Virus vorzugehen. Dass die Allgemeinverfügungen der beiden Landkreise keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vorsehen, steht, da bei Bekanntmachung noch kein Erlass vorlag, auch nicht in Widerspruch zur Landeslinie, sondern beruht auf einer sorgsamen Analyse des örtlichen Infektionsgeschehens. Die Landkreise mit ihren Gesundheitsämtern sind und bleiben der Garant einer effektiven Pandemiebekämpfung.“

 

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