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Medieninformation vom

Zumeldung zur Pressemitteilung Nr. 193/2021 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Gemeinsame Willenserklärung des Landes und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zum Übergang der Versorgung mit Impfung

Zum angekündigten Übergang der Versorgung mit Impfungen gegen das Coronavirus auf die niedergelassene Ärzteschaft äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), wie folgt:

„Als Landkreise begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Corona-Impfungen ab 1. Oktober in die Regelversorgung durch die niedergelassene Ärzteschaft übergehen. Die Impfzentren waren immer nur für eine Übergangsphase gedacht gewesen, um dem anfänglich heiklen Umgang mit dem Impfstoff gerecht zu werden und eine schnellstmögliche flächendeckende Impfung zu gewährleisten. Zur generellen Rückkehr in die Normalität gehört es jetzt freilich, dass auch die Corona-Schutzimpfungen hauptverantwortlich von denen vorgenommen werden, die auch sonst die Impfungen durchführen. Das ist auch eine Chance. Denn im Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient lassen sich mögliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Impfungen am besten überwinden. Wir gehen auch davon aus, dass mit der anfangs flankierenden Unterstützung durch das Land eine flächendeckende Impfversorgung durch die niedergelassene Ärzteschaft sichergestellt werden kann – auch für Menschen, die derzeit noch nicht hausärztlich versorgt werden. Wir vertrauen insoweit auf die Zusagen der Kassenärztlichen Vereinigung.“

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