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Medieninformation vom

Mehr Studierende an Verwaltungshochschulen zulassen

Heute starten rund 800 Anwärterinnen und Anwärter mit ihrem Einführungspraktikum für das Studium Public Management an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg. Der Landkreistag nimmt dies zum Anlass, um für eine Anhebung der Zulassungszahlen an den beiden baden-württembergischen Hochschulen für öffentliche Verwaltung von 800 auf 1.000 Studienplätze ab dem kommenden Studienjahr zu werben.

Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis v. Komorowski, äußert sich hierzu wie folgt:

„Bereits heute leiden die Landratsämter darunter, dass sie frei werdende Stellen nicht oder nicht zeitnah wiederbesetzen können. Die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten sehen wir als einen wichtigen Hebel an, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Insbesondere halten wir es für dringend geboten, die Zulassungszahlen an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg ab dem kommenden Studienjahr von 800 auf 1.000 Studienplätze zu erhöhen. Die Absolventinnen und Absolventen der beiden Hochschulen bilden aufgrund ihrer bewährten generalistischen Ausbildung traditionell das Rückgrat der Kommunalverwaltungen.

Der Fachkräftemangel in den Landratsämtern betrifft längst nicht mehr nur den technischen Bereich, sondern hat auch den nichttechnischen Verwaltungsdienst voll erfasst. Aufgrund des demografischen Wandels stehen immer weniger junge Menschen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Gleichzeitig verlässt in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Mitarbeitenden aus Altersgründen die Verwaltung. 45 Prozent der Landkreismitarbeitenden sind mindestens 50 Jahre alt und scheiden in den nächsten 15 Jahren aus dem aktiven Dienst aus. Zudem nimmt die Arbeitsbelastung durch neue Vorschriften und immer höhere Standards ständig zu. Umso wichtiger ist es, bereits heute an morgen zu denken und jetzt kurzfristig die Zulassungszahl an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung um 200 Studienplätze anzuheben.“ 

 

Hintergrundinformation:
Die Zulassungszahl wird vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium jährlich festgelegt.

 

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