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Medieninformation vom

15 Jahre Straßenunterhaltung bei den Landkreisen

Landkreistagspräsident Walter zieht Bilanz und erhebt Forderungen

„Es hat sich vollauf bewährt, dass die Straßenunterhaltung seit der Verwaltungsreform von 2005 bei den Landratsämtern angesiedelt ist“, erklärte der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), anlässlich der Veröffentlichung eines entsprechenden Positionspapiers seines Verbands. Allein schon, dass die Verkehrsbehörde im selben Haus sitze, habe sich als Riesenvorteil erwiesen. Für den Bereich der Straßenunterhaltung gelte, so Walter weiter, was für die Verwaltungsreform insgesamt festzustellen sei. Durch die Bündelung nahezu sämtlicher Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden wie etwa Naturschutz, Landwirtschaft und Forst bei den Kreisen habe man erhebliche Synergieeffekte erzielen können

„Allerdings kann eine noch so gut aufgestellte Verwaltung ihre Aufgaben nur dann anständig erfüllen, wenn sie angemessen finanziert wird“, betonte Landkreistagspräsident Walter. „Umso dringlicher ist es, dass das Land die Mittel für den Betrieb und die Unterhaltung von Landesstraßen anhebt, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2018“, erläuterte Walter. So seien die sogenannten UI-Mittel zwar bis zum Jahr 2017 schrittweise auf 72,6 Millionen Euro angehoben worden. Auf die vom Staatsministerium zugesicherte Neuverhandlung der Auszahlungsbeträge ab dem Jahr 2018 warte man hingegen immer noch. „Es kann und darf nicht sein, dass diese staatliche Aufgabe aus Kreisumlagemitteln und damit von den Städten und Gemeinden finanziert wird“, unterstrich Präsident Walter. Dies gelte umso mehr, als es in der Zwischenzeit zu erheblichen Ausgabensteigerungen gekommen sei. Als Ursachen für die Kostensteigerungen bei der Straßenunterhaltung nannte Präsident Walter beispielhaft höhere tarifbedingte Personal-, Material- und Treibstoffkosten sowie neue Verkehrsanlagen wie Tunnel und Umgehungsstraßen. „Es fehlen den Landkreisen seit 2018 pro Jahr mindestens 2,2 Mio. Euro. Allein für 2020 müssten sich die Landeszuweisungen statt auf 72,6 auf mindestens 79,2 Millionen Euro belaufen“, erläuterte Walter.

Es gehe dem Landkreistag allerdings nicht nur um Finanzielles. „Als Landkreistag haben wir die gesamte Straßenbauverwaltung im Blick, zumal mit der Gründung der Autobahn GmbH des Bundes ein Paradigmenwechsel ansteht. Die beabsichtigte Novellierung des Landesstraßengesetzes muss eine schlagkräftige Aufgabenverteilung für die Zukunft bewirken, ohne effektive Strukturen vor Ort zu zerschlagen“, hob Walter hervor.

Die geplante Bündelung der Tunnelüberwachung in der Landesstelle für Straßentechnik bewertete Walter in diesem Zusammenhang differenziert: „Mancherorts mag die Delegation der Tunnelüberwachung an die Landesstelle für Straßentechnik als Option Sinn machen. Doch wo vor Ort schon schlagkräftige Kooperationen etwa mit den Integrierten Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst bestehen, ist der Zentralisierung eine entschiedene Absage zu erteilen“. Eine solche Zwangsverlagerung von Verantwortlichkeiten widerspreche Buchstabe und Geist der Verwaltungsreform.

Hingegen sei es folgerichtig und zu begrüßen, erklärte Walter, dass mit der Neufassung des Straßengesetzes endlich die Zuständigkeit der Regierungspräsidien für größere Felssicherungsmaßnahmen rechtlich klargestellt werde. Schließlich entspreche dies der seit der Verwaltungsreform gelebten und bewährten Praxis. Allerdings müsse diese gesetzliche Klarstellung selbstverständlich auch für die Fälle gelten, die bereits begonnen, aber noch nicht fertiggestellt wurden. „Ein Hin und Her bei den Zuständigkeiten für Felssicherungsmaßnahmen macht definitiv keinen Sinn“, unterstrich Landkreistagspräsident Walter.

Das Positionspapier „Straßenunterhaltung und Straßenbetriebsdienst“ des Landkreistages Baden-Württemberg liegt dieser Presseinformation als Anlage bei.

Anlage: Positionspapier "Straßenunterhaltung und Straßenbetriebsdienst"

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