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Medieninformation vom

Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunalen Landesverbände

Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie darf nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger verwässert werden

Die kommunalen Spitzen- und Landesverbände Bayerns und Baden-Württembergs warnen eindringlich vor einem politischen Rückschritt bei der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL). Anlass ist eine Initiative von Abgeordneten des EU-Parlaments, die eine Abschwächung oder Verschiebung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ins Spiel bringt.

Hierzu erklären für die Kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg, die gemeinsam das Europabüro der baden-württembergischen Kommunen in Brüssel tragen, der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Steffen Jäger, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski und das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Ralf Broß:

„Die Erweiterte Herstellerverantwortung ist der Schlüssel für eine faire Kostenverteilung. Sie stellt sicher, dass die Verursacher von Mikroschadstoffen im Abwasser – insbesondere Pharma- und Kosmetikunternehmen – für deren Entfernung aufkommen und nicht allein Kommunen und Gebührenzahler belastet werden. Gleichzeitig setzt sie wichtige Anreize, Schadstoffe bereits im Produktdesign zu vermeiden.“

Die Spitzen der Kommunalen Landesverbänden machen deutlich: Ein Aufweichen dieser Regelung hätte gravierende Folgen. „Ohne die EPR droht eine massive finanzielle Schieflage zulasten der kommunalen Ebene und der Bürgerinnen und Bürger. Allein in Deutschland werden bis 2045 Investitionen von rund 9 Milliarden Euro für die notwendige vierte Reinigungsstufe erwartet – Kosten, die sonst vollständig von der öffentlichen Hand getragen werden müssten.“

Besonders kritisch sehen die Kommunalen Landesverbände, dass die Richtlinie bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist. Die Kommunen haben längst mit Planung und Umsetzung begonnen. Ein politisches Zurückrudern würde laufende Prozesse ausbremsen, Investitionsentscheidungen in Frage stellen und dringend notwendige Umweltmaßnahmen verzögern.

Die EPR ist notwendig, gerecht und rechtssicher. Sie setzt das Verursacherprinzip konsequent um und ist zentral für das europäische Null-Schadstoff-Ziel. Eine Abschwächung wäre ein Rückschritt für den Gewässerschutz und würde zu höheren Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger führen. Das darf nicht passieren.“

Die kommunalen Verbände fordern daher die Europaabgeordneten auf, an der bestehenden Regelung festzuhalten und keine Verzögerung oder Abschwächung zuzulassen. Die klare Botschaft aus den Kommunen lautet: Keine Klientelpolitik auf Kosten der Gebührenzahler – und kein Rückschritt beim Gewässerschutz.

 

Hintergrund:

Die EU-Richtlinie 2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasserrichtlinie - KARL) löst die seit 1991 geltende Richtlinie 91/271/EWG ab. Sie regelt, wie kommunales Abwasser gesammelt, gereinigt und in die Umwelt eingeleitet wird. Ziel der Überarbeitung der Richtlinie ist es, Gewässer zukünftig noch besser vor Verschmutzung durch Abwasser zu schützen. Mit der Überarbeitung der Richtlinie werden Probleme, wie der Eintrag von Mikroschadstoffen, die Mischwasserentlastungen aus der Kanalisation bei starkem Regen und der Energieverbrauch der Kläranlagen, besser berücksichtigt. Die überarbeitete Richtlinie wurde am 12. Dezember 2024 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Alle EU-Länder müssen die neuen Regeln bis spätestens 31. Juli 2027 in ihr nationales Recht übernehmen.

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