Landesmobilitätskonzept muss Grundlage für alle Ausbaumaßnahmen und deren Finanzierung sein – Mobilitätspass als ein Baustein
Wir stehen zu den ÖPNV-Ausbauzielen des Landes und die Kommunen sind auch bereit, ihren Beitrag zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität zu leisten“, betonen die drei Präsidenten der Kommunalen Landesverbände, Landrat Joachim Walter (Landkreistag), Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (Städtetag) und Steffen Jäger (Gemeindetag). Der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU sieht vor, mittels einer sogenannten „Mobilitätsgarantie“ den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) schrittweise dahingehend auszubauen, dass alle geschlossenen Ortschaften in Baden-Württemberg von fünf Uhr früh bis Mitternacht erreichbar sein sollen. Zu den gängigen Verkehrszeiten soll es im Ballungsraum mindestens einen 15 Minuten-Takt, im Ländlichen Raum einen 30-Minuten-Takt geben.
„Als Grundlage für den weiteren ÖPNV-Ausbau sehen wir das von kommunaler Seite seit langem geforderte und jetzt erfreulicherweise im Koalitionsvertrag verankerte Landesmobilitätskonzept“, so Landkreistagspräsident Walter. Ein solches Konzept muss die verschiedenen Maßnahmen zum Ausbau nachhaltiger Mobilitätsangebote priorisieren, die dafür Verantwortlichen konkret benennen und die Finanzierung der Maßnahmen klären. „Dabei ist für uns entscheidend, dass die Mobilitätsgarantie als neuer Mindeststandard, den die Landesregierung im Koalitionsvertrag setzt, auch durch das Land finanziert wird“, unterstreicht Walter. Verkehrsexperten gehen allerdings davon aus, dass das gesetzte Ziel, die Zahl der Fahrten im ÖPNV bis 2030 zu verdoppeln, nicht allein mit diesen Mindeststandards zu erreichen sein wird. „Wir werden ein Angebots-Plus benötigen. Der landesseitig geplante Mobilitätspass kann dabei ein Instrument zur Finanzierung der Ausbaumaßnahmen sein, die über die Mobilitätsgarantie des Landes hinausgehen“, betont Landkreistagspräsident Walter.
Mit dem Mobilitätspass sollen Landkreise, Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, beispielsweise eine einwohner- oder Kfz-Halter-bezogene Abgabe einzuführen, die zweckgebunden für den Ausbau des ÖPNV verwendet wird. „Wie jede sonstige allgemeine Staatsaufgabe muss aber auch der ÖPNV grundsätzlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Der Mobilitätspass als nichtsteuerliche Abgabe darf schon im Hinblick auf eine faire Finanzbelastung der Bürgerinnen und Bürger nur in begründeten Fällen und damit ergänzend zur Finanzierung des ÖPNV beitragen“, erklärt Dr. Kurz. „In Ballungs- und Verdichtungsräumen werden die geplanten Mindeststandards des Landes heute bereits vielfach übertroffen. Um in den Städten den ÖPNV so weit voranzutreiben, dass es für die Menschen attraktiver wird, auf das eigene Auto zu verzichten, sind auch dort weitere Ausbaumaßnahmen unverzichtbar. Hier kann der Mobilitätspass tatsächlich ein Instrument sein“, so Städtetagspräsident Dr. Kurz.
„Urbane und ländliche Räume haben bekanntermaßen unterschiedliche Mobilitätsstandards. Zur Umsetzung der ÖPNV-Ausbaustrategie benötigen wir daher auch differenzierte Ansätze. Gerade im Ländlichen Raum braucht es spezifische und innovative Mobilitätslösungen“, hebt Gemeindetagspräsident Jäger hervor. „Ich denke zum Beispiel an bedarfsorientierte Angebote wie On-Demand-Verkehre. Diese stellen die Kommunen allerdings auch vor Herausforderungen – in puncto Planbarkeit, aber natürlich auch in Sachen Finanzierungslast. Ein Landesmobilitätskonzept muss daher das ganze Land in den Blick nehmen.“ Wichtig ist den Landkreisen, Städten und Gemeinden, dass jeder Kommune die Möglichkeit bleibt, über die Finanzierungsinstrumente für örtliche ÖPNV-Zusatzangebote selbst zu entscheiden – und damit auch über die Einführung eines Mobilitätspasses.
„Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort muss durch die Einführung des Mobilitätspasses ein echter Mehrwert im Sinne eines optimierten ÖPNV-Angebots spürbar sein – andernfalls wird dieses Finanzierungsinstrument nicht auf Akzeptanz stoßen“, so die Präsidenten der Kommunalen Landesverbände abschließend.