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Medieninformation vom

Landkreise fordern mehr Lehr- und Fachkräfte für Inklusion in den Schulen

Landkreistagspräsident Walter: „Kosten der externen Schulbegleitungen dürfen nicht an den Landkreisen hängen bleiben“

„Wenn Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nur dann am Unterricht in Schulen teilnehmen können, wenn sie eine externe Schulbegleitung mitbringen, dann bleibt Inklusion unvollständig“, erklärte Landkreistagspräsident Joachim Walter bei der heutigen Landrätekonferenz, der Vollversammlung der baden-württembergischen Landrätinnen und Landräte. „Die Unterstützung im Schulalltag durch eine externe Schulbegleitung führt zu einer Sonderbehandlung der betreffenden Kinder und Jugendlichen und kann schon deshalb immer nur die zweitbeste Lösung sein“, betonte Walter unter Verweis auch auf die UN-Behindertenrechtskonvention.

„Der drastische Anstieg der externen Schulbegleitungen im Rahmen der Eingliederungs- und Jugendhilfe zeigt deutlich, dass das hiesige Schulsystem den offensichtlichen Bedarfen derzeit nicht voll gerecht wird, weil die Lehr- und Fachkraftressourcen des Landes noch unzureichend bemessen sind,“ erläuterte Landkreistagspräsident Walter. „Dass selbst an den spezialisierten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) die externen Schulbegleitungen stark zunehmen, macht das Strukturproblem nur noch deutlicher“, ergänzte Walter.

Die Anzahl der Schulbegleitungen stieg allein von 2018 auf 2019 um mehr als zehn Prozent. Seit 2014 hat sie sich verdoppelt. Mehr als ein Viertel der ambulanten Integrationshilfen in Baden-Württemberg wurden in einem SBBZ gewährt. Damit verbunden stieg allein in der Eingliederungshilfe 2019 der Aufwand für ambulante Integrationshilfen gegenüber dem Vorjahr um 10,2 Millionen an, was einem Anstieg von mehr als 25 Prozent entspricht. Im Vergleich zu 2014 hat sich der Aufwand verdreifacht.

„Das Land muss seine Lehrkraftressourcen sowie Lehrinhalte und -methodik so anpassen, dass auch alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen ohne zusätzliches, von den Landkreisen finanziertes Personal an allen Schulen erfolgreich unterrichtet werden können“, so Landtagspräsident Walter. Übergangsweise müsse das Land den Landkreisen zumindest sämtliche Kosten im Zusammenhang mit notwendigen Schulbegleitungen ersetzen.

Hintergrundinformation:
Die Landrätekonferenz wird von den Landrätinnen und Landräten in Baden-Württemberg gebildet und tagt mindestens zweimal im Jahr. Sie dient dem Erfahrungsaustausch auf Landesebene und der Erörterung aktueller Fragen der staatlichen und kommunalen Verwaltung. Die Landrätekonferenz entscheidet über Fragen von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung.

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