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Versorgung von Frühgeborenen darf nicht gefährdet werden

Landkreistagspräsident Walter: „Anhebung der Mindestmengen für sehr kleine Frühgeborene muss umgehend zurückgenommen werden“

„Was bei einem neuen Hüftgelenk durchaus vertretbar ist, darf nicht für die Rettung eines Kinderlebens gelten. Daher muss bei Frühgeborenen die flächendeckend qualitätsvolle Versorgung im Mittelpunkt stehen und nicht die formale Erfüllung von bundesweiten Mindestmengen“, betonte der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), heute in Reutlingen. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution protestieren die baden-württembergischen Landrätinnen und Landräte gegen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Mindestmenge für die Versorgung von Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250g von 14 auf 25 Fälle pro Jahr hochzusetzen. Erreicht ein Krankenhaus diese Mindestmenge nicht, darf es die Leistung nicht mehr erbringen.

Auf die Versorgung in Baden-Württemberg werde sich dieser Beschluss massiv auswirken, betonte Landkreistagspräsident Walter: „Gut die Hälfte der Krankenhäuser im Land, die diese Leistungen bislang anbieten, werden die neue Mindestmenge nicht erfüllen können. In der Folge würde sich die Versorgung der Frühgeborenen in der Fläche absehbar drastisch reduzieren. Dazu aber darf es nicht kommen. Denn im Ernstfall bleibt häufig gar keine Zeit mehr für langwierige Verlegungen zwischen Geburtsklinik und den dann mitunter weitab liegenden Spezialkliniken.“ Fraglich sei zudem, so Walter, ob die verbleibenden etwa zehn spezialisierten Krankenhäuser überhaupt über eine ausreichende Kapazität verfügen, um die große Zahl an zusätzlichen Schwangeren mit Frühgeburtsbestrebungen stationär aufzunehmen.

„Die Anhebung der Mindestmengen für sehr kleine Frühgeborene muss daher umgehend zurückgenommen werden. Es gilt, Verantwortung für die Schwächsten zu übernehmen: Für die besonders verletzlichen Frühgeborenen sind gleichwertige Lebensverhältnisse überall im Land besonders wichtig, mitunter sogar überlebenswichtig“, betonte Landkreistagspräsident Walter.  

Die im Rahmen der Landrätinnen- und Landrätekonferenz einstimmig verabschiedete Resolution „Verantwortung für die Schwächsten“ ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

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