Das Bundeskabinett hat inzwischen beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab Juni Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende erhalten können und damit leistungsrechtlich nicht mehr wie Asylsuchende behandelt werden. Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter, der Präsident des Städtetags, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, sowie der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger, nehmen den nunmehr eingeleiteten Wechsel ukrainischer Flüchtlinge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die sozialrechtlichen Regelsysteme zum Anlass, um sich grundsätzlich zur Finanzierung der Hilfen für Ukraine-Flüchtlinge zu äußern:
„Seit über zwei Monaten sorgen die Kommunen mit hohem Engagement für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen. Die Kommunen stehen zu dieser humanitären Verpflichtung. Um sie erfüllen zu können, brauchen die Landkreise, Städte und Gemeinden allerdings eine ausreichende finanzielle Unterstützung. Daher unterstützen wir es nachdrücklich, wenn das Land vom Bund eine dauerhafte Beteiligung an den Kosten für Geflüchtete aus der Ukraine und deren Integration einfordert. Zugleich haben aber auch wir klare Erwartungen an das Land als unserem Ansprechpartner. Wir sehen es als Ausdruck einer fairen Lastenverteilung, dass sich das Land durch den Wechsel der Ukraine-Geflüchteten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung nicht auf Kosten der Kommunen finanziell zu entlasten versucht. Daher muss das Land die Kommunen auch nach dem Rechtskreiswechsel wie bisher von den Kosten der Unterbringung und Versorgung freihalten. Auch bei den weiteren kommunalen Aufwendungen, insbesondere im Hinblick auf eine personell und räumlich angemessene Betreuung in Kita und Schule, bedarf es einer verlässlichen Landesunterstützung. Gleiches gilt für die Integrationsarbeit. Wir halten es für dringend erforderlich, dass es kurzfristig zu einer Verständigung mit dem Land über die Flüchtlingskostenfinanzierung kommt. Hier kann nicht zugewartet werden, bis auch alle übrigen Finanzfragen zum Doppelhaushalt 2023/2024 zwischen Land und Kommunen geklärt sind.“