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Medieninformation vom

Landkreise beschließen Kernerwartungen zur Landtagswahl 2026

Landkreistagspräsident Walter: „Gleichgewicht zwischen kommunalem Aufgabenbestand und kommunaler Finanzausstattung wiederherstellen“

„Auch wenn Baden-Württemberg nach wie vor zu den lebenswertesten und wirtschaftsstärksten Regionen Europas gehört, machen uns die multiplen Krisen kombiniert mit den längerfristigen Herausforderungen inzwischen gewaltig zu schaffen“, betonte der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter (Tübingen), in Schwäbisch Hall anlässlich der Veröffentlichung der zehn Kernerwartungen der baden-württembergischen Landkreise zur Landtagswahl 2026 . „Daher muss die Landespolitik die kommende Legislaturperiode konsequent nutzen, um die Weichen in Richtung Zukunftsfähigkeit zu stellen.“

„Um den Sozialstaat zukunftsfest zu machen, muss er neu ausgerichtet werden. Dies hat für die Landkreise, die vor Ort für das Gelingen des Sozialstaats Verantwortung tragen, hohe Priorität. Aufgaben und Standards müssen mit dem erklärten Ziel der Deregulierung konsequent auf den Prüfstand gestellt und die viel zu komplexen Verfahren systematisch vereinfacht werden. Statt überbordender Einzelfallgerechtigkeit brauchen wir mehr strukturelle und sozialräumliche Lösungen. Hier muss das Land auf den Bund einwirken, aber auch vor der eigenen Tür kehren. Zugleich müssen die Landkreise im Sozialbereich finanziell deutlich entlastet werden. Genannt seien hier der Bereich der Eingliederungs- und Jugendhilfe und natürlich die Krankenhausfinanzierung. Ohne finanzielle Entlastung im Bereich der Sozialhaushalte verlieren die Landkreise ihre Handlungsfähigkeit vor Ort. Insofern steht nichts Geringeres als die kommunale Selbstverwaltung auf dem Spiel“, unterstrich Landkreistagspräsident Walter.

„Insgesamt wird es darauf ankommen, wieder ein Gleichgewicht zwischen kommunalem Aufgabenbestand und kommunaler Finanzausstattung herzustellen. Dieses ist massiv gestört und kann nur durch eine Reduzierung der kommunalen Aufgabendichte sowie zusätzliche Finanzzuweisungen an die Kommunen wieder ins Lot gebracht werden. Einen Beitrag dazu soll die von der kommunalen Familie einmütig geforderte Reform des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung leisten. Ziel dieser Reform muss sein, dass das Land den Kommunen jedenfalls in all den Fällen ihre Mehraufwendungen erstattet, in denen es diese mitverursacht: Wer bestellt, bezahlt“, hob Walter hervor.

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