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Medieninformation vom

Landkreistagspräsident Walter: „Bundeskanzler muss Migrationskrise zur Chefsache machen“

Nach dem heutigen Treffen der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen):

„In der Bundespolitik scheint allmählich anzukommen, dass wir uns bei der Flüchtlingsaufnahme einem Kipppunkt nähern und die Kommunen endgültig in eine Überforderungssituation abzugleiten drohen, wenn nicht konsequent gegengesteuert wird. Insofern ist es immerhin ein erstes Signal, dass die Bundesinnenministerin die illegale Zuwanderung über die Balkanroute eindämmen und auch mit Bundesimmobilien helfen will.

Allerdings ist beim Flüchtlingsgipfel viel zu viel noch ungeklärt geblieben. Dies betrifft zentrale kommunale Forderungen wie etwa die nach einer umfassenden Erstattung der kommunalen Flüchtlingskosten. Hier war die Bundesinnenministerin mangels Ressortkompetenz nicht sprechfähig. Auch sind die von ihr zugesagten Unterbringungsmöglichkeiten für gerade einmal 4.000 Menschen in Bundesliegenschaften letztlich nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ich halte es daher für dringend geboten, dass der Bundeskanzler die Migrationskrise zur Chefsache macht.

Konkret erwarten die baden-württembergischen Landkreise vom Bund, dass er eine faire Verteilung der Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union durchsetzt. Europäische Solidarität darf keine Einbahnstraße sein. Ferner muss die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Rückführungsoffensive für ausreisepflichtige Menschen konsequent angegangen werden. Hier geht es auch um die Glaubwürdigkeit und die innere Konsistenz von Migrationspolitik. Außerdem müssen sich Bund und Länder dringend über die Flüchtlingskostenfinanzierung verständigen. Die Landkreise erwarten hier eine Vollkostenerstattung. Nicht zuletzt muss der sogenannte Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II kurzfristig rückgängig gemacht werden. Keinesfalls darf dieser Rechtskreiswechsel auf andere Schutzsuchende erweitert werden. Denn durch den Rechtskreiswechsel und die damit verbundenen höheren Sozialleistungen wird bei den flüchtenden Menschen der Anreiz gesetzt, statt in anderen EU-Ländern gerade in Deutschland Schutz zu suchen. Dadurch wiederum rückt eine europaweit faire Verteilung der Schutzsuchenden in immer weitere Ferne.

Nach allem darf es nicht bei dem Flüchtlingsgipfel mit der Bundesinnenministerin bleiben. Es braucht vielmehr einen regelmäßigen Austausch des Bundeskanzlers mit der kommunalen Ebene, damit die Vor-Ort-Probleme unverblümt angesprochen und kurzfristig wirksame Lösungsansätze entwickelt werden können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass durch einen regelmäßigen Lagebericht des Bundes, der auch Kommunen und Bürgern zugänglich ist, Transparenz im Hinblick auf das Zugangsgeschehen hergestellt wird.“

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