Zum Hauptinhalt springen

Medieninformation vom

Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, aber rechtswirksame Aussetzung wünschenswert

Zur aktuellen Diskussion um die einrichtungsbezogene Impfpflicht äußert sich der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter (Tübingen), wie folgt:

„Die Entscheidung für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ist vom Bundesgesetzgeber getroffen worden. Die Gesundheitsämter müssen diese daher auch vollziehen. Die Bindung an Recht und Gesetz ist in einem Rechtsstaat nicht verhandelbar. Allerdings arbeiten die Gesundheitsämter nun schon seit vielen Monaten am Limit. Der Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stellt die Gesundheitsämter daher vor massive Herausforderungen. Die Gesundheitsämter werden unzählige Meldungen von Einrichtungen über ungeimpfte Mitarbeitende verarbeiten, ärztliche Atteste überprüfen, gemeldete Einrichtungsmitarbeiter kontaktieren und zur Vorlage von Nachweisen auffordern sowie schwierige Ermessensentscheidungen etwa über Betretensverbote treffen müssen. Allein dies wird die Gesundheitsämter für eine lange Zeit binden und dazu führen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ressourcenbedingt nur allmählich umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund wäre eine rechtswirksame Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfplicht aus Sicht der Gesundheitsämter durchaus wünschenswert. Beispielsweise würde eine neuerliche Länderinitiative gegenüber dem Bund Sinn machen. Der Landkreistag unterstützt entsprechende Initiativen nachdrücklich, zumal auch etliche Rechtsfragen nach wie vor ungeklärt sind.“

Medieninformationen 2024

Medieninformationen 2023

Medieninformationen 2022

Medieninformationen 2021

Medieninformationen 2020

Medieninformationen 2019

Medieninformationen 2018

Medieninformationen 2017