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Medieninformation vom

Bund muss etwas für Kreiskrankenhäuser tun! – Bayerische und baden-württembergische Landräte tun sich zusammen

Am 12. September trafen sich die Präsidien des Bayerischen Landkreistags und des Landkreistags Baden-Württemberg im oberfränkischen Landkreis Kulmbach. Ziel war es, die Bande enger zu knüpfen, um die Kreiskrankenhäuser auf beiden Seiten der Landesgrenze vor dem Ausbluten zu bewahren. Für alle Anwesenden war klar, dass sich auf Bundesebene unbedingt etwas für die Krankenhäuser in den Landkreisen bewegen muss. Ansonsten ist die medizinische Versorgung in der Fläche gefährdet. 

„Wir fordern insbesondere eine Berücksichtigung der regionalen Kosten- und Lohnstruktur bei der Krankenhausfinanzierung. Krankenhäuser in Baden-Württemberg und Bayern dürfen nicht deshalb schlechter dastehen, weil hier die Löhne höher sind als anderswo in Deutschland. Schließlich zahlen die Menschen im Süden wegen der höheren Löhne auch mehr Geld in die Gesundheitskassen ein“, so der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen).

„Das Spannungsfeld zwischen dem Finanzierungsdruck durch die Krankenkassen, medizinischer Spezialisierung und Notlagen bei der Fachkräftegewinnung werde sich immer stärker auf die Patienten auswirken. Wenn der Bund seinen Kurs in der Krankenhauspolitik nicht den tatsächlichen Realitäten vor Ort anpasst, sieht es für die Versorgung unserer Bürger düster aus“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter (Deggendorf). Bernreiter ist bekannt dafür, sich vehement für einen Erhalt der medizinischen Grund- und Regelversorgung einzusetzen. Dass neben den bayerischen Landrätinnen und Landräten auch die Baden-Württemberger und deren Landkreistagspräsident Walter hinter ihm stehen, be-stärkt ihn in seinen Forderungen. 

Die bayerischen und baden-württembergischen Landräte waren sich aufgrund der Erfahrungen und Diskussionen der zurückliegenden Jahre einig, dass die Bundespolitik gegen die medizinische Versorgung in der Fläche arbeite. 

Gemeinsam fordern die Präsidien des Bayerischen Landkreistags und des Landkreistags Baden-Württemberg von Bundesminister Jens Spahn:

Erhalt familien- und wohnortnaher medizinischer Grundversorgung!

Behandlungen der medizinischen Grundversorgung müssen auch in Zukunft möglichst familien- und wohnortnah in erreichbaren Krankenhäusern möglich sein. Für uns gehören dazu unter anderem Geburten, altersbedingte Krankheitsbilder der Inneren Medizin, viele neurologische Fragen, aber auch der geriatrische Versorgungsbedarf in einer alternden Gesellschaft. Dass sich die medizinische Versorgung – auch durch Spezialisierung – stetig verbessert, unterstützen wir. Nichtsdestoweniger brauchen wir auch flächendeckende Grund- und Regelangebote.

Die Spezialisierung in der Medizin muss gemeinsam mit den Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung betrachtet werden. Durch die Ausbildung von digitalen Kliniknetzwerken, auch zwischen Maximalversorgern und kleineren Häusern in der Fläche, kann das Fachwissen an den Leuchttürmen der Spitzenmedizin in die Fläche transportiert werden. Gute Beispiele sind dafür telemedizinische Schlaganfallnetzwerke, wie sie in Baden-Württemberg und Bayern schon aufgebaut sind.

Die medizinische Versorgung ist ein harter Standortfaktor. Keine Krankenhäuser und Ärzte mehr zu haben, schadet unseren Landkreisen. Eine gute medizinische Versorgung ist Teil eines überzeugenden Paketes zum Leben und Arbeiten. 

Auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser!

Die im Krankenhausplan als bedarfsnotwendig festgestellten Krankenhäuser haben unabhängig von ihrer Größe Anspruch auf eine auskömmliche Finanzierung ihrer Betriebs- und Investitionskosten.

Vielerorts sind die defizitären Ergebnisse der Häuser ein Ergebnis der Nichtberücksichtigung des erhöhten Lohn- und Preisniveaus. Gleichzeitig werden wirt-schaftlich lukrative Standorte durch private Anbieter herausgegriffen. Die flächendeckende und mithin oftmals nur defizitär zu betreibende Versorgung der Bevölkerung mit stationären medizinischen Dienstleistungen verbleibt dann bei den kommunalen Trägern.

Um die auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen, muss der Bund die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend verändern.

Bei der Ausgliederung des Pflegebudgets aus den DRG-Fallpauschalen ab 2020 darf es nicht dazu kommen, dass die Sachkosten unterbewertet bleiben und die Krankenhäuser auf dem Defizit sitzen bleiben. Deswegen muss nach der Ausgliederung des Pflegebudgets eine Korrektur der Sachkostenerstattung vorgenommen werden. Auch die Hebammen müssen im Pflegebudget berücksichtigt werden.

Aufrechterhaltung und auskömmliche Finanzierung der Notfallversor-gung in der Fläche! 

Die von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgeschlagene Reform der Not-fallversorgung ist grundsätzlich zu begrüßen – zumindest soweit sie sich auf die Krankenhäuser bezieht –, da damit der Realität der ambulanten Notfallver-sorgung durch die Krankenhäuser Rechnung getragen wird. Allerdings muss bei der weiteren Diskussion zum Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden, ob die gemeinsame Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhäuser für die Integrierten Notfallzentren (INZ) zielführend ausgestaltet werden kann. Die Reform darf auf keinen Fall zu einem Rückzug der Notfallversorgung aus der Fläche führen; auf eine auskömmliche Finanzierung der Notfallversorgung ist zu achten. Zudem fordern wir die Staatsregierungen in Bayern und Baden-Württemberg auf, die intersektorale Betrachtung der notfallmedizinischen Versorgung krankenhausplanerisch in den Blick zu nehmen.

Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit muss ausgebaut werden!

Leistungserbringer im intersektoralen (ambulant/stationär/Rehabilitation/Pflege) und im intrasektoralen Bereich (z. B. zwischen Haus- und Fachärzten) müssen einfacher zusammenarbeiten können. So könnte einem Ärztemangel auf dem Land mit einer stärkeren Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung entgegengewirkt werden. Das scheitert bislang nicht zuletzt an den überkom-menen Strukturen und gegensätzlichen Interessen der Beteiligten, die ohne (bundes-) rechtliche Ermächtigung nicht normativ übersteuert werden können.

Die Delegation von Aufgaben auf nichtärztliche Gesundheitsfachleute muss ausgeweitet werden!

Vor dem Hintergrund weiter wachsender Patientenzahlen, eines zunehmenden Fachkräftemangels und einer starken Verteuerung des ärztlichen Dienstes sind alle Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Tätigkeit zu nutzen – nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch um den ärztlichen Nachwuchs zu entlasten. Bereits heute gibt es funktionierende Modelle der ärztlichen Delegation von Aufgaben, die der Arzt nicht persönlich ausführen muss, an geschultes Personal.

Fachkräftemangel auf verschiedenen Ebenen bekämpfen

Zur Abwendung einer weiteren Verschärfung des Ärztemangels müssen die Studienplatzkapazitäten in der Medizin deutlich ausgebaut und die Ausbildungsfächer der Allgemeinmedizin ebenso wie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen der Curricula gestärkt werden. Die Zugangsvoraussetzungen für das Medizinstudium sollten flexibilisiert und die Weiterbildung zum Hausarzt verbessert werden.

Die zum 1. Januar 2020 startende generalistische Pflegeausbildung muss zum Erfolg geführt werden! Der Pflegeberuf muss für die jungen Menschen attraktiv sein! Ohne das erforderliche Pflegepersonal können die vom Bundesgesundheitsminister jetzt qua Verordnung zum Jahreswechsel vorzugebenden Personaluntergrenzen nicht eingehalten werden. Sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Pflegeheimen herrscht schon heute ein akuter Pflegekräftemangel.

Es müssen auch die Bemühungen zur Anwerbung ausländischer Mediziner und Pflegekräfte verstärkt werden. Hinderlich ist es dabei, wenn die notwendigen Gleichwertigkeitsprüfungen bei der Anerkennung ausländischer Studien- und Berufsabschlüsse zu viel Zeit in Anspruch nehmen.

Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssektor nutzen

Gerade die Chancen und Möglichkeiten, die sich durch eine Digitalisierung in der Medizin für die Versorgung der Bevölkerung ergeben, müssen offensiv angegangen werden. Hierfür bedarf es nicht unerheblicher finanzieller Mittel. Da-bei geht es nicht nur allein um die Verfügbarkeit von schnellen Internetverbindungen in allen Stationen der Häuser, sondern auch um die Eröffnung reibungslos funktionierender sektorenübergreifender Versorgungspfade, digitale Optimierung der logistischen Abläufe in den Häusern – orientiert an der Indust-rie 4.0 – oder beispielsweise die qualitätssichernde Video-Konsultation bei Maximalversorgung.

Der Bayerische Landkreistag
Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier Kommunalen Spitzenverbände in Bayern neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Bezirketag. Er vertritt die 71 bayerischen Landkreise. Wesentliches Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken. Als Anwalt der bayerischen Landkreise berät der Bayerische Landkreistag seine Mitglieder und tritt für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Präsident des Bayerischen Landkreistags ist der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter, als Geschäftsführendes Präsidialmitglied leitet Dr. Johann Keller die Geschäftsstelle.

Der Landkreistag Baden-Württemberg
Der Landkreistag Baden-Württemberg ist der Zusammenschluss der 35 baden-württembergischen Landkreise und wie der Städtetag Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg einer der 3 Kommunalen Landesverbände. Er hat die Aufgabe, die Interessen und Anliegen der Landkreise gegenüber der Landesregierung, dem Landtag und anderen Institutionen zu vertreten. Gleichzeitig obliegt ihm die Beratung der Landkreise zu grundsätzlichen, politischen Fragen als auch in der täglichen Praxis.

Pressekontakt
Pressestelle des Bayerischen Landkreistags
Sarah Honold
Telefon: 089/286615-25
Mobil: 0172/6219776
Kardinal-Döpfner-Straße 8
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www.bay-landkreistag.de

Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Landkreistags Baden-Württemberg
Johannes Klöhn
Telefon: 0711/22462-28
E-Mail: presse@landkreistag-bw.de
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www.landkreistag-bw.de

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