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Medieninformation vom

Landkreistag erneuert Forderung nach einer gesetzlichen Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Landkreistagspräsident Walter: „Bundesverfassungsgericht hat Entscheidung über einrichtungsbezogene Impfpflicht ins Feld der Politik zurückgespielt.“

Zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), wie folgt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impflicht nur unter dem ausdrücklichen und mehrfach wiederholten Hinweis auf den weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum des parlamentarischen Gesetzgebers für noch verfassungsmäßig erklärt. Damit hat das höchste deutsche Gericht den Ball an die Politik zurückgespielt. Die Politik muss entscheiden, ob es fair ist, wenn bei der Impfung allgemein auf das Prinzip der Eigenverantwortung gesetzt wird und lediglich diejenigen sich impfen lassen müssen, die die Menschen pflegen.

Für uns ist die Sache klar: Nach dem politischen Aus für die allgemeine Impfpflicht stellt die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine nicht länger hinnehmbare Ungleichbehandlung zwischen den Mitarbeitenden in den betroffenen Einrichtungen und dem Rest der Bevölkerung dar. Dies ist aus unserer Sicht denjenigen nicht zumutbar, die seit mehr als zwei Jahren durch ihren täglichen Einsatz unser Gesundheits- und Pflegesystem auch unter schwierigsten Bedingungen intakt halten. Es ist ihnen nicht vermittelbar, dass Besucherinnen und Besucher ohne Impfschutz in die Einrichtungen kommen dürfen, man selbst jedoch einer Impfpflicht unterfällt.

Die betroffenen Einrichtungen beklagen zurecht einen hohen Aufwand und viel Bürokratie bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sollten zum Ende des Verfahrens die Gesundheitsämter tatsächlich Betretungsverbote aussprechen müssen, so rechnet man in den Einrichtungen mit weiteren großen Belastungen für die Mitarbeitenden und ebenso mit Einschränkungen bei der Qualität der Versorgung der Patienten. Betretungsverbote führen zu einer weiteren Ausdünnung der Personaldecke in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten. Dies wird die Pflegeberufe für Berufseinsteiger unattraktiver machen, und dies in einer Zeit des massiven Fachkräftemangels. Eine Verschärfung des ohnehin schon grassierenden Pflegenotstands wird die Folge sein.

Der Landkreistag erneuert daher seine Forderung nach einer gesetzlichen Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Mit Blick auf die geänderten Infektionslage halten wir es nunmehr für dringend geboten, dass das Land Baden-Württemberg eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringt, die eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Ziel hat.“

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