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Medieninformation vom

Gemeinsame Medieninformation der Kommunalen Landesverbände

Kommunen begrüßen Regelungsbefreiungsgesetz

„Wir werden den Experimentierraum nutzen, den das Regelungsbefreiungsgesetz eröffnet“

Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Regelungsbefreiungsgesetzes äußern sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter, der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, und der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, wie folgt:

„Mit dem Regelungsbefreiungsgesetz greift die Landesregierung ein Anliegen auf, das von der kommunalen Seite in die Entlastungsallianz eingebracht wurde. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Auch, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung nochmals im Sinne die Kommunen angepasst wurde, unterstützen wir. So wurde dem kommunalen Vorschlag Rechnung getragen, wonach im Rahmen einer Regelungsbefreiung nicht lediglich abweichende Formen der Aufgabenerledigung, sondern auch ein vollständiger Aufgabenverzicht Gegenstand einer Regelungsbefreiung sein kann. Das ist ein wichtiges Signal und zeugt von Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Umso wichtiger ist es, dass die auf Grundlage dieses Gesetzes gestellten Anträge der Kommunen dann auch mit dieser Grundhaltung geprüft werden.

Zugleich bleibt darauf hinzuweisen, dass nach dem Regelungsbefreiungsgesetz belastende Standards lediglich bei bestimmten landesrechtlichen Regelungen zur kommunalen Aufgabenerfüllung ausgesetzt werden können. Bundes- und Europarecht sowie Rechte Dritter müssen vollumfänglich gewahrt werden. Um daher beim Aufgaben- und Standardabbau substanziell voranzukommen, braucht es zwingend den Gesetzgeber auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.

Dennoch werden die Landkreise, Städte und Gemeinden selbstverständlich nichts unversucht lassen, um den Spielraum zu nutzen, den das Regelungsbefreiungsgesetz bietet. Denn bei der Modernisierung unseres Staates zählt nun einmal jeder Beitrag. Und vielleicht gelingt es im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Regelungsbefreiungsgesetz sogar, den kommunalen Experimentierraum noch zur erweitern, etwa nach dem Vorbild des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes.

Bürokratieabbau, Aufgaben- und Standardkritik sowie der kulturelle Wandel sind nie fertig, sondern eine Daueraufgabe, die aktuell wohl zu den wichtigsten überhaupt gehört.“

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