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Medieninformation vom

Landrätekonferenz bezieht Position zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg

Landkreistagspräsident Walter: "Land darf Kreise bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung nicht im Stich lassen!"

„Als Träger der Eingliederungshilfe engagieren wir Landkreise uns sehr dafür, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung herzustellen und ihnen eine gleichberechtigte soziale, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Eine gute und qualitätsvolle Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes ist für uns daher Ehrensache. Allerdings darf das Land die Kreise bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung nicht im Stich lassen!“, erklärte der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), am 14. November in Stuttgart und betonte: „Die Menschen mit Behinderung knüpfen zurecht große Erwartungen an die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Diese dürfen nicht enttäuscht werden. Denn die Menschen mit Behinderung wollen und sollen gleichberechtigt am Leben teilnehmen und unsere Gesellschaft damit bereichern. An dieser Maßgabe werden wir als Landkreise uns auch weiterhin konsequent orientieren, brauchen dafür aber die Unterstützung des Landes. Die Landkreise haben in den vergangenen zwölf Jahren seit der Verwaltungsreform die Eingliederungshilfe gemeinsam mit den Partnern vor Ort engagiert weiterentwickelt und entlang der individuellen Bedarfe ausdifferenziert. Hieran wollen wir auch in Zukunft festhalten.“

„Durch das neue Bundesteilhabegesetz kommen allerdings erhebliche Mehrbelastungen auf die Landkreise zu. Denn die von uns allen gewollte bessere Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gibt es nun einmal nicht zum Nulltarif“, erklärte Landkreistagspräsident Walter weiter. „Bis kurz vor Einbringung des Doppelhaushalts 2018/2019 hat uns das Land auch stets zugesichert, die durch das neue Bundesteilhabegesetz ausgelösten Mehrkosten zu übernehmen. Ende Oktober hat das Land dann plötzlich von seinen Zusagen nichts mehr wissen wollen. Es beabsichtigt nunmehr, die Land- und Stadtkreise in den Jahren bis einschließlich 2019 auf Mehraufwendungen in Höhe von rund 150 Millionen Euro sitzen zu lassen“, erklärte Walter und betonte: „Das Land muss zu seinem Wort stehen und ab sofort einen vollständigen Mehrbelastungsausgleich für die Kosten gewähren, die bei den Kreisen für die bessere Unterstützung von Menschen mit Behinderung auflaufen“.  

Landkreistagspräsident Walter verwies in diesem Zusammenhang auch auf die von den baden-württembergischen Landrätinnen und Landräten am 10. November 2017 einstimmig gefasste Resolution zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg (Anlage 1). „Die Landrätinnen und Landräte im Land sind empört darüber, dass sich das Land nun plötzlich klammheimlich aus der finanziellen Mitverantwortung für die Menschen mit Behinderung stehlen möchte,“ hob Walter hervor.

Ein weiteres Anliegen der Landrätinnen und Landräte im Land ist, dass die bisherigen kommunalen Strukturen im Bereich der Eingliederungshilfe vollumfänglich erhalten bleiben. „Uns ist es insbesondere wichtig, dass die jetzigen Funktionen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) auch für die Zukunft gesetzlich abgesichert werden. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen müssen die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung landesweit einheitlich gewährleistet sein. Der KVJS trägt maßgeblich dazu bei, einheitliche Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg zu sichern – etwa auch durch seinen Medizinisch-Pädagogischen Fachdienst oder durch seine Mitwirkung an Vertragshandlungen. Dabei muss es bleiben und der Gesetzgeber muss dies so festschreiben“, unterstrich Landkreistagspräsident Joachim Walter.  


Hintergrundinformation:

In der Anlage 1 finden Sie die „Resolution der Landkreistags zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg“, die am 10. November 2017 im Rahmen der Landrätekonferenz des Landkreistags Baden-Württemberg einstimmig beschlossen wurde. In der Landrätekonferenz sind alle baden-württembergischen Landrätinnen und Landräte vertreten. 
Anlage 1 >

Die Anlage 2 enthält eine mit zusätzlichen Erläuterungen und Hintergrundinformationen versehene Fassung der betreffenden Resolution.
Anlage 2 >

Die Resolution sowie ihre erweiterte Fassung können auch im Internetangebot des Landkreistags Baden-Württemberg heruntergeladen werden, und zwar unter www.landkreistag-bw.de > downloads > Positionen & Stellungnahmen > Soziales.

    
 

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