Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, wonach die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) veröffentlicht wurde, erklären der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski und das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Ralf Broß:
„Die heutige Veröffentlichung der Neufassung der VwV SchulBau ist für die Städte, Gemeinden und Landkreise von großer Wichtigkeit. Wir danken dem Kultusministerium und dem Finanzministerium für die enge Einbindung. Der Neufassung der Schulbauförderung liegt das Ziel zugrunde, interkommunale Kostenbeteiligungsverfahren – mit Ausnahme von atypischen Fällen – künftig obsolet werden zu lassen.
Es ist deshalb gut, dass das Land die Förderung bereits im laufenden Jahr 2025 aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds verdoppelt. Mit der Neufassung und der damit deutlich gestärkten Förderkulisse ist, insbesondere bei einem hohen Anteil ‚auswärtiger‘ Schülerinnen und Schüler, in der Praxis von deutlich höheren und an den tatsächlich zu erwartenden Maßnahmenkosten orientierten Förderungen auszugehen.“
Die Spitzen der Kommunalen Landesverbänden begrüßen zudem den in der heutigen Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg gefassten Beschluss des Schulbau-Ergänzungsgesetzes: „Der Gesetzesbeschluss schließt die Lücke zwischen künftiger Schulbauförderung und Schulbaumaßnahmen, für die bereits eine Bewilligung der Schulbauförderung vorliegt und für die die künftige Erhöhung deshalb nicht greift.
Das Gesetz reduziert damit den Streitwert bei laufenden Schulbaumaßnahmen und ist ein wichtiger Impuls, um vor Ort bei laufenden Maßnahmen eine kommunale Einigung zu unterstützen. Hiermit lässt sich das Risiko reduzieren, dass es bei laufenden Schulbaumaßnahmen, kurz bevor die neue Schulbauförderung greift, vor Ort zu konfliktbehafteten Prozessen kommt.
Wir danken deshalb ausdrücklich den beiden Regierungsfraktionen für die Offenheit, diese einmalige Nachförderung laufender Schulbaumaßnahmen schlank und ohne viel Verwaltungsaufwand zu ermöglichen.“
Hintergrund:
Der Verwaltungsgerichtshof BW hat im Dezember 2022 einen Einzelfall entschieden, der verbunden mit der sich seither dramatisch zuspitzenden Finanzlage der Kommunen hohes Konfliktpotential birgt. Der Landtag hat mit Wirkung ab 2025 einer Umschichtung innerhalb des FAG zugestimmt. Bereits im Zuge der Finanzberatungen zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden zum Doppelhaushalt 2025/2026 konnten im Sinne eines dementsprechend landesweiten Lösungsansatzes maßgebliche Weichenstellungen verabredet werden. Demnach wurden Umschichtungen kommunaler Finanzmittel von der Finanzausgleichsmasse A sowie aus der Kommunalen Investitionspauschale (KIP) vereinbart, um damit die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel im Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und dort wiederum die zur Verfügung stehenden Mittel der VwV SchulBau maßgeblich zu erhöhen. Demnach stehen ab dem Haushaltsjahr 2025 für Fördermaßnahmen nach der VwV Schulbau jährlich Mittel in Höhe von 450 Mio. Euro zur Verfügung (bisher 200 Mio. Euro), wovon bis zu 30 Mio. Euro für die Förderung der Sanierung von Schwimmbädern, in welchen auch Schulschwimmsport stattfindet, vorgesehen sind. Ist der Neubau solcher Schwimmbäder wirtschaftlicher als die Sanierung, so ist auch dieser ausnahmsweise förderfähig.
Der Landtag von Baden-Württemberg beschloss heute den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU für ein Gesetz über die ergänzende Förderung von Schulbau-, Ganztagsbau- und Schulsanierungsmaßnahmen kommunaler Schulträger mit hohem Auswärtigenanteil (Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz – SchbEFöG)




