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Medieninformation vom

Landkreise fordern Stärkung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Landkreistagspräsident Dr. Achim Brötel: „Das Bildungsangebot für Schülerinnen und Schülern mit besonderen Förderbedarfen droht unter die Räder zu geraten“

„Ein erheblicher Zuwachs bei den Schülerinnen- und Schülerzahlen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), vor allem bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung, trifft auf einen eklatanten Mangel an Lehrkräften und eine fehlende landespolitische Strategie. Wenn das Land hier nicht rasch gegensteuert und für eine auskömmliche Ressourcenausstattung sorgt, gerät das Bildungsangebot gerade für die Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen unter die Räder“, betonte der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Dr. Achim Brötel (Neckar-Odenwald-Kreis), der zugleich Präsident des Deutschen Landkreistags ist, anlässlich der Veröffentlichung eines 10-Punkte-Positionspapiers der Landkreise zur Stärkung der SBBZ. „Die Eltern haben völlig zurecht die Wahlmöglichkeit, ob sie ihre Kinder eine Regelschule oder ein SBBZ besuchen lassen. Dabei geht der Trend eindeutig Richtung SBBZ, an denen mit Blick auf die individuellen Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler hervorragende Arbeit geleistet wird. So prognostizieren Vorausberechnungen des Statistischen Landesamts bis zum Schuljahr 2033/2034 allein im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GENT) ein massives Plus von 37 Prozent bei den Schülerinnen- und Schülerzahlen. Umso größer ist die Verantwortung der Landespolitik, diesem Trend endlich mit einem klaren Konzept zum bedarfsgerechten Ausbau der SBBZ und einer weitsichtigen Landesstrategie zu begegnen.“

„Die dramatische Situation bei der Unterrichtsversorgung belastet nicht nur die Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen und deren Eltern. Auch die Landkreise müssen als unfreiwillige Ausfallbürgen für die Defizite im Bildungssystem des Landes herhalten“, so Landkreistagspräsident Dr. Brötel. „Denn wir finanzieren aus eigenen Kreismitteln Aufgaben mit, die eigentlich zwingend mit Lehrkräften des Landes erfüllt werden müssten. Das zeigt sich besonders schmerzhaft bei der sogenannten Schulbegleitung: Weil sonderpädagogische Lehrkräfte fehlen, explodieren hier die Kosten für die kommunale Seite. Allein im Jahr 2024 wurden die Kreishaushalte hier mit rund 90 Millionen Euro belastet. Die jüngst für ein Jahr zugesagte Beteiligung des Landes an diesen Kosten ist zwar ein richtiges Signal, kann aber nur ein Einstieg sein. Hier braucht es zwingend eine nachhaltige, strukturelle Lösung.“

„Die ab dem Schuljahr 2026/2027 anstehende Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulbereich stellt die SBBZ nochmals vor besondere Herausforderungen“, so Landkreistagspräsident Dr Achim Brötel weiter. „Und wenn die SBBZ in diesem Zusammenhang zu echten Ganztagsschulen ausgebaut werden sollen, muss dies mit zusätzlichem sonderpädagogischen Personal unterfüttert werden. Denn Kinder an SBBZ haben bekanntermaßen einen deutlich erhöhten Förder- und Betreuungsbedarf als Kinder an Regelschulen. Das Land muss daher auch die kommunalen Betreuungsangebote im Rahmen der Ganztagsförderung mitfinanzieren – auf Basis der tatsächlich entstandenen Ausgaben und zu 68 Prozent. Die dazu bereits getroffene Grundsatzverständigung mit dem Land muss dabei auch auf Zusatzaufwendungen für Eingliederungshilfemaßnahmen, die sogenannten GaFöG-Begleitungen, übertragen werden. Denn es kann nicht sein, dass das Land im Bundesrat der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung zustimmt, die daraus resultierenden Umsetzungskosten aber im Wesentlichen mit den Kommunen heimgehen.“

Weitere Anliegen aus dem Positionspapier der 35 baden-württembergischen Landkreise sind beispielsweise der bedarfsgerechte Ausbau der Schulkindergärten, neue Steuerungsmöglichkeiten und dezentrale Studienangebote zur flächendeckenden Lehrkräftegewinnung sowie eine gezielte Schulbauförderung, die den rasant steigenden Raumbedarf an den SBBZ in den Fokus nimmt. Den zehn Forderungen vorangestellt ist das klare Bekenntnis der Landkreise zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Wahlrecht der Eltern, ob ihr Kind inklusiv an einer Regelschule oder an einem SBBZ beschult werden soll.


Das vollständige Positionspapier mit dem Titel „Zugang zu sonderpädagogischer Bildung sichern – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren stärken“ ist dieser Medieninformation als Anlage beigefügt.

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