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Medieninformation vom

Kreisfinanzbericht 2026 zeichnet düsteres Bild

Landkreistagspräsident Brötel: „Landkreise stehen mit einem Bein über dem Abgrund“

Anlässlich der Veröffentlichung des Kreisfinanzberichts 2026 äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Dr. Achim Brötel, der zugleich Präsident des Deutschen Landkreistags ist, wie folgt: 

„Die Landkreise befinden sich inzwischen bereits jenseits des Kipppunkts. Die Abwärtsspirale in den Kreishaushalten setzt sich in atemberaubender Geschwindigkeit weiter fort. Die Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2026 zeigen, dass 32 der 35 Landkreise ihre Aufwendungen nicht mehr aus laufenden Erträgen erwirtschaften können. Sieben Landkreise müssen bereits jetzt echte Fehlbeträge ausweisen. Der Schuldenstand der baden-württembergischen Kreise wird im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 14 Prozent auf fast 6,9 Milliarden Euro steigen. Besorgniserregend ist zudem die extrem angespannte Liquiditätslage: Um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten, mussten die Landkreise allein bis Ende Februar 2026 bereits Kassenkredite in Höhe von 934 Millionen Euro aufnehmen. Die Milliarden-Schallmauer ist also nicht mehr fern.

Der Absturz der Kreisfinanzen hängt dabei ganz wesentlich damit zusammen, dass die Ausgaben für die Pflichtaufgaben ungebremst drastisch ansteigen. Dagegen können die Landkreise aber so gut wie nichts machen, zumal diese Pflichtaufgaben in der Regel auch mit gerichtlich durchsetzbaren Rechtsansprüchen hinterlegt sind. Allein der Nettoressourcenbedarf für das Sozialwesen steigt 2026 um weitere 8,1 Prozent auf fast 6,3 Milliarden Euro. Gleichzeitig reißt die sich zuspitzende Lage der Kliniken weitere tiefe Löcher in die Kassen: Für das Jahr 2026 kalkulieren die Kreise mit einem Defizitausgleich von 822 Millionen Euro für ihre Krankenhäuser. Das bittere Resultat: Die Kreisumlage, die von den Städten und Gemeinden aufgebracht wird, musste schon im vierten Jahr in Folge massiv angehoben werden – im Landesdurchschnitt um 1,14 Hebesatz-Prozentpunkte – und belastet die kreisangehörigen Kommunen mit 474 Millionen Euro noch mehr als im Vorjahr.

Das Jahr 2027 dürfte dann allerdings endgültig zu einem Schreckensjahr werden. Durch das Krankenhaus-Kürzungsgesetz von vergangener Woche wird der Zuschussbedarf der Landkreise an ihre Krankenhäuser erneut um mehr als eine halbe Milliarde ansteigen, wenn es nicht zu finanziellen Stützungsmaßnahmen durch das Land kommt. Auch wird, allen Prognosen zufolge, die Kostendynamik im Bereich des Sozialen 2027 ungebrochen weitergehen. Gleichzeitig sind die Rücklagen der Kreise quasi aufgebraucht: Bei 17 Milliarden Euro Aufwendungen bleiben gerade noch 211 Millionen Euro insgesamt an Rücklagen. Das sind 1,2 % . Die Mehrzahl der Landkreise hat ihre Rücklagen ohnehin bereits komplett aufgezehrt. Die Landkreise stehen nicht bloß vor dem Abgrund, sondern bereits mit einem Bein über dem Abgrund. Wenn uns jetzt nicht jemand hält und wieder auf sicheren Boden zurückzieht, droht der endgültige Absturz.

Um aus dieser in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Krise herauszukommen, bedarf es zwingend einer Kombination aus mehreren Lösungsansätzen. Auf Bundesebene braucht es eine tragfähige Neuausrichtung des Sozialstaats, die Standards und Rechtsansprüche entlang des finanziell und personell Leistbaren neu austariert. Nur so lässt sich die Kostendynamik im Sozialbereich in den Griff bekommen. Zudem müssen bei Aufgabenpriorisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung echte Fortschritte erzielt werden. Gleichzeitig muss es, bis die Reformen greifen, eine wirksame Überbrückungsfinanzierung geben. Eine befristete Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils um 10 Prozentpunkte ist hier der Königsweg. Das würde die kommunale Ebene kurzfristig um die bundesweit fehlenden 30 Milliarden Euro stärken und sie damit stabilisieren. 

Aber auch das Land steht in der Verantwortung, und zwar sowohl im Rahmen des Haushalts 2027 als auch beim für das Jahresende angekündigten Zukunftsbündnis Land-Kommunen. So muss durch entsprechende Weichenstellungen im Landeshaushalt für das Jahr 2027 eine weitere Zerrüttung der Kreishaushalte dringend verhindert und die Kommunalfinanzen stabilisiert werden. Im Zukunftsbündnis müssen substanzielle Schritte im Sinne des Aufgaben- und Standardabbaus verabredet, zugleich aber auch Grundsatzfragen des Finanzverhältnisses von Land und Kommunen verlässlich geklärt werden. Hierzu gehören neben der landesrechtlich dringend gebotenen Nachschärfung der Konnexität insbesondere die prozentuale Beteiligung des Landes an den Soziallasten der Kommunen.“


Hinweis:
Der Landkreistag Baden-Württemberg veröffentlicht auch in diesem Jahr seinen inzwischen dritten Kreisfinanzbericht. Dieser bietet einen Überblick über die zur Beurteilung der Kreisfinanzen maßgeblichen Kennzahlen. Zudem liefert er hilfreiche Informationen zu finanziellen Entwicklungen in zentralen Bereichen der kreiskommunalen Daseinsvorsorge, wie insbesondere dem Sozial- und Krankenhauswesen sowie dem Öffentlichen Personennahverkehr und der Schülerbeförderung.

Der Kreisfinanzbericht 2026 ist dieser Medieninformation als Anlage beigefügt und kann zudem unter landkreistag-bw.de im Bereich Publikationen heruntergeladen werden.

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