Zu den heute vom Landtag beschlossenen Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, wie folgt:
„Die heute vom Landtag beschlossenen Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes gehen definitiv in die richtige Richtung. Wichtig für die Landkreise ist etwa, dass die Nutzung und das Training Künstlicher Intelligenz datenschutzrechtlich nun besser abgesichert sind. Denn wenn in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand treten, wird die öffentliche Verwaltung mehr denn je auf KI-Lösungen angewiesen sein. Auch dass der Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum erleichtert wird, ist positiv zu bewerten.
Unabhängig von der aktuellen Gesetzesänderung muss freilich in Zukunft alles unternommen werden, damit die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Deutschland nicht strenger angewendet wird als in anderen Mitgliedstaaten. Denn überzogener Datenschutz hindert nicht nur die Digitalisierung der Verwaltung, sondern ist vor allem auch ein enormes Wachstums- und Innovationshemmnis. Damit werden sich auch der neue Landtag und die kommende Landesregierung beschäftigen müssen.“




