Organe des Landkreistags
Die Organe des Landkreistags sind diejenigen Instanzen, die Entscheidungskompetenz bzw. Vertretungskompetetenz haben, also die Landkreisversammlung, die Landrätekonferenz, das Präsidium und der Präsident.
Landkreisversammlung
Die Landkreisversammlung setzt sich aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der Landkreise zusammen, dem Landrat und einem vom Kreistag bestellten Kreisrat (Delegierter). Die Landkreisversammlung hat unter anderem

- die Grundsätze der Verbandsarbeit festzulegen,
- den Haushaltsplan festzustellen und die Umlage festzusetzen,
- den Präsidenten, seine drei Stellvertreter und die Mitglieder des Präsidiums zu wählen und
- über Satzungsänderungen zu beschließen.
Landrätekonferenz
Die Landrätekonferenz wird von den Landrätinnen und Landräten in Baden-Württemberg gebildet und tagt mindestens zweimal im Jahr. Sie dient dem Erfahrungsaustausch auf Landesebene und der Erörterung aktueller Fragen der staatlichen und kommunalen Verwaltung. Das Präsidium oder der Präsident können der Landrätekonferenz Fragen von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung zur abschließenden Beschlussfassung vorlegen.
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinen drei Stellvertretern (Vizepräsidenten), dreizehn weiteren Mitgliedern und dem Hauptgeschäftsführer. Es ist für alle Aufgaben des Landkreistags zuständig, die nicht der Landkreisversammlung, der Landrätekonferenz oder dem Präsidenten vorbehalten sind oder dem Hauptgeschäftsführer obliegen.
Der Präsident ist Vorsitzender der Landkreisversammlung, der Landrätekonferenz und des Präsidiums. Er vertritt den Landkreistag Baden-Württemberg gegenüber dem Landtag und der Landesregierung in Angelegenheiten von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung.
Überblick
Der Präsident:
- Amtierender Präsident ist seit 2013
Landrat Joachim Walter, Tübingen
Die Vizepräsidenten:
- Landrat Dr. Achim Brötel, Neckar-Odenwald-Kreis, Mosbach
- Landrat Heinz Eininger, Esslingen
- Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Rottweil
Das Präsidium:
- Landrat Gerhard Bauer, Schwäbisch Hall
- Landrat Roland Bernhard, Böblingen
- Landrat Reinhard Frank, Main-Tauber-Kreis, Tauberbischofsheim
- Landrat Detlef Piepenburg, Heilbronn
- Landrat Stefan Dallinger, Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg
- Landrat Helmut Riegger, Calw
- Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Karlsruhe
- Landrätin Dorothea Störr-Ritter, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg
- Landrat Hanno Hurth, Emmendingen
- Landrat Frank Scherer, Ortenaukreis, Offenburg
- Landrat Günther-Martin Pauli, Zollernalbkreis, Balingen
- Landrat Thomas Reumann, Reutlingen
- Landrat Lothar Wölfle, Bodenseekreis, Friedrichshafen
Hauptgeschäftsführer:
- Prof. Dr. Alexis v. Komorowski
Fachausschüsse
Die Fachausschüsse des Landkreistags sind:

- Rechts- und Verfassungsausschuss
- Sozialausschuss
- Finanzausschuss
- Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft und Verkehr
- Gesundheitsausschuss
- Kulturausschuss
Diese Fachausschüsse entscheiden im Rahmen ihres Sachgebiets. Sie bereiten Stellungnahmen des Landkreistags zu Fragen von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung vor.
Sprengel
Dem Sprengel obliegt der Erfahrungsaustausch auf der Ebene der vier Regierungsbezirke. Der Sprengel wird von den Landräten eines jeden Regierungsbezirks gebildet.
Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften der Landratsämter sind zur Unterstützung und Förderung der Verwaltungspraxis zu bestimmten Fachthemen gebildet worden.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle wird vom Hauptgeschäftsführer geleitet, der auf Vorschlag des Präsidiums von der Landrätekonferenz auf acht Jahre gewählt ist.