Geschichte
Die Entstehung der Landkreise und des Landkreistages
Die Vorgeschichte
Amtskörperschaften, Oberämter, Landkreise und ihre Interessenvertretungen bis 1945
Baden

Der Aufstieg der kleinen Markgrafschaft Baden zum Großherzogtum war mit einem erheblichen Zuwachs an Gebieten mit unterschiedlicher Struktur und Geschichte verbunden. Die neuen Gebiete suchte man verwaltungstechnisch durch eine neue Organisation des Gesamtstaates zu integrieren. Das badische Organisationsedikt vom 26. November 1809 teilte das Land zunächst in zehn Kreisdirektorien ein. Diese waren rein staatliche Mittelbehörden und entsprachen den heutigen Regierungspräsidien. Jeder Kreis umfasste wiederum mehrere staatliche Bezirksämter.
Württemberg
In den Jahren 1802 bis 1806 konnte Württemberg dank umfangreicher Gebietsgewinne durch Säkularisation und Mediatisierung seine Fläche mehr als verdoppeln. Die ehemals klösterlichen und reichsstädtischen Territorien wurden zunächst zu einem Landesteil „Neuwürttemberg“ zusammengefasst, wo Kurfürst Friedrich I. ohne die Beteiligung eines Landtags absolutistisch regieren konnte. Die Einteilung des Landes in Ämter übertrug er jedoch auch auf Neuwürttemberg. Als Württemberg 1806 Königreich wurde, war der Zeitpunkt gekommen, alte und neue Landesteile zu einem Land mit einheitlicher Regierung und Verwaltung zu vereinigen. Von einigen Korrekturen abgesehen, galt diese Einteilung bis zum Jahr 1938.
Hohenzollern
Bei der behutsamen Eingliederung der Fürstentümer in den preußischen Staat wurden die 1854 noch existierenden zehn Oberämter bis 1861/62 allmählich auf vier reduziert. Die Stellung der Oberamtmänner in den Hohenzollernschen Landen entsprach derjenigen der preußischen Landräte als vom König ernannte Staatsbeamte, mit einer Mittlerrolle zwischen Staats- und Kommunalverwaltung. Ihre Aufgaben bestanden in der Führung der allgemeinen Landesverwaltung im Oberamt bzw. im Landkreis sowie in der Aufsicht über die Polizeiverwaltung und über die Gemeinden.
Deutscher Landkreistag – 1. Weltkrieg

„Seine Entstehung verdankt der Landkreistag dem großen Kriege“ Zitat des Verbandsgründers Landrat Adolf von Achenbach. Die Gründung des Landkreistages im Ersten Weltkrieg erfolgte im Interesse der hungernden Bevölkerung. Am 8.9.1916 wurde der erste Interessenverband der Landkreise, der Verband der preußischen Landkreise, gegründet. Der Deutsche Landkreistag (DLT) präsentiert eine Ausstellung, die die Hintergründe und vor allem die von Hunger und Entbehrungen geprägte Lebenssituation der Menschen während des Ersten Weltkrieges veranschaulicht.
Landkreistag Baden-Württemberg
Die Gründung 1956

Am 3. Juli 1956 kam es in in Ludwigsburg zur Gründungsversammlung des Landkreistags Baden-Württemberg, an der sich 59 von 63 Landkreisen beteiligten. Bis zum 11. Januar 1957 erklärten auch die vier noch ausstehenden Landkreise Donaueschingen, Freiburg, Stockach und Überlingen ihren Beitritt. Mit dem einheitlichen kommunalen Landesverband leisteten die Landkreise, so ihr langjähriger Hauptgeschäftsführer Eugen Frick, „einen wertvollen politischen Beitrag für das Zusammenwachsen des neuen Bundeslandes“.
1956-1973 Landkreise und Landkreistag

Für das noch junge Bundesland Baden-Württemberg war es ein Zeichen des Zusammenwachsens, als badische, hohenzollerische und württembergische Landkreise am 3. Juli 1956 den Landkreistag Baden-Württemberg aus der Taufe hoben. Für die 63 Landkreise war die Gründung des neuen, landesweiten kommunalen Verbandes der erste Schritt hin zu einer starken und wirksamen Interessenvertretung.
1973 Die Große Kreisreform
Ziele der Reformern waren vor allem, die Verwaltung an den Wandel zur modernen Industrie-und Konsumgesellschaft anzupassen. Fast alle westlichen Länder diskutierten in den 1960er und 1970er Jahren entsprechende Reformen, wobei die Wirtschaftskrise 1966/67 den Reformdruck verstärkte. Auf unterer Ebene wollten Planer überall im Land möglichst „gleichwertige“ Lebensverhältnisse wie in der Großstadt schaffen.
1974 Neue Landkreise – neue Erfordernisse

Mit der Wahl des Landrats des Main-TT Bruno Rühl, zum neuen Präsidenten vollzog sich auf der 12. Mitgliederversammlung am 3. Dezember 1973 infolge des zum 1. Januar 1973 in Kraft getretenen Kreisreformgesetzes ein personeller Wandel. In seiner Antrittsrede „Neue Landkreise – neue Erfordernisse“ stellte Präsident Rühl selbstbewusst einen Forderungskatalog des Landkreistags vor und umriss zugleich die Leitlinien der künftigen Verbandsarbeit. Er hielt dabei mit seiner Kritik an der Verwaltungsreform nicht hinter dem Berg. Daneben sprach er weitere Problemfelder wie die grundsätzliche Frage der Finanzierbarkeit der steigenden Soziallasten an.
1989-2006 Finanzkrise und Strukturwandel
Das Ende des „Kalten Krieges“ brachte grundlegende Veränderungen in der Welt- und Deutschlandpolitik, die in vielfältiger Weise auch die baden-württembergische Kommunalpolitik beeinflussten. Die insgesamt positiv verlaufende europäische Einigung hatte – nicht zuletzt durch ihre Regelungsvielfalt, ja bisweilen Regelungswut – große Auswirkungen auf die Stadt- und Landkreise und damit auf die Arbeit des Landkreistags.
1994-2005 Die Verwaltungsstrukturreform

Die baden-württembergische Verwaltungsstruktur-Reform beinhaltet einen umfassenden Übergang von Aufgaben auf die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere staatliche Verwaltungsbehörden sowie auf die Regierungspräsidien als mittlere Ebene der Landesverwaltung. Sie löste die verzweigten Strukturen der Sonderbehörden auf.
2005 Kommentar zur Verwaltungsreform von Erwin Teufel
„Verwaltung und jede menschliche Institution muss veränderten Bedürfnissen und Erwartungen angepasst werden. Der Staat muss vom Bürger her gedacht werden und er muss von unten nach oben subsidiär aufgebaut werden.“
Die Präsidenten des Landkreistags
Bilder, Potraits und Vita:






1989 - 1993
Landrat Dr. Emil Schill, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald



2005 - 2010
Landrat Dr. Jürgen Schütz, Rhein-Neckar-Kreis

2010 - 2013
Landrat Helmut M. Jahn, Hohenlohekreis, Künzelsau

Höhepunkte unserer Geschichte
Übersicht über die wichtigsten Ereignisse von 1920 bis heute:
29.9.1920 | Gründungsversammlung des Landesverbandes der württembergischen Amtskörperschaften in Stuttgart |
1924 | Beitritt zum Deutschen Landkreistag |
15.12.1933 | Auflösung des Deutschen Landkreistags und des Landesverbands württembergischer Landkreise durch Gesetz. Zwangsweise Zusammenfassung aller kommunalen Reichs- und Landesverbände im „Deutschen Gemeindetag“ durch das NS-Regime |
22.7.1947 | Bildung des Verbands württembergisch-badischer Landkreise in Aalen |
28.10.1947 | Bildung des Gemeindetags Württemberg-Hohenzollern |
9.10.1949 | Bildung der Arbeitsgemeinschaft badischer Landkreise |
27.5.1950 | Bildung der Abteilung Kreisverbände im Gemeindetag Württemberg-Hohenzollern |
7.11.1952 | Gründungsversammlung der Arbeitsgemeinschaft baden-württembergischer Landkreise in Bad Liebenzel |
3.7.1956 | Gründungsversammlung des Landkreistags Baden-Württemberg in Ludwigsburg |
1.4.1969 | Bezug des eigenen Gebäudes Panoramastraße 37 durch die Geschäftsstelle des Verbandes: „Haus der Landkreise“ |
1.1.1973 | Kreisreformgesetz, Bildung von 35 Landkreisen (ehemals 63) |
1.7.1995 | Sonderbehördeneingliederungsgesetz - Eingliederung der Gesundheitsämter, Veterinärämter und Teile der Wasserwirtschaftsämter in die Landratsämter |
1.1.2005 | Verwaltungsstrukturreformgesetz (VRG) - Eingliederung der Vermessungsämter, Flurneuordnungsämter, Forstämter, Landwirtschaftsämter, Versorgungsämter, Gewerbeaufsichtsämter, Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter und Schulämter in die Landratsämter |
3.7.2006 | Jubiläum 50 Jahre Landkreistag Baden-Württemberg - Festakt in Ludwigsburg |
23.06.2016 | Jubiläum 60 Jahre Landkreistag Baden-Württemberg – Festakt in Stuttgart |