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Wie sind wir organisiert? |
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Die Organe des Landkreistags |
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also diejenigen Instanzen, die Entscheidungskompetenz bzw.
Vertretungskompetetenz haben
– sind die Landkreisversammlung, das Präsidium
und der Präsident. |
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Die Landkreisversammlung |
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setzt sich aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der
Landkreise zusammen, der Landrätin/dem Landrat und einer/-m vom Kreistag bestellten Kreisrätin/-rat.
Die wichtigsten Aufgaben der Landkreisversammlung sind: die Grundsätze
der Verbandsarbeit festzulegen, den Präsidenten, seine drei Stellvertreter und
die Mitglieder des Präsidiums zu wählen und über Satzungsänderungen
zu beschließen. Die Landkreisversammlung findet alle 2 Jahre statt. |
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(16 Landräte und der Hauptgeschäftsführer)
besteht aus dem Präsidenten, seinen drei Vertretern (Vizepräsidenten),
sowie zwölf weiteren Mitgliedern und dem Hauptgeschäftsführer.
Es entscheidet über alle Fragen von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung und ist für alle Aufgaben des Landkreistags
zuständig, die nicht der Landkreisversammlung oder dem Präsidenten vorbehalten sind oder dem Hauptgeschäftsführer obliegen. |
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wird aus dem Kreis der Landräte von der Landkreisversammlung
gewählt. Er ist Vorsitzender der Landkreisversammlung, des Präsidiums
und vertritt den Landkreistag Baden-Württemberg gegenüber dem Landtag
und der Landesregierung in Angelegenheiten von grundsätzlicher verbandspolitischer
Bedeutung. |
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Die Fachausschüsse des Landkreistags |
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Rechts- und Verfassungsausschuss |
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Gesundheitsausschuss |
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Finanzausschuss |
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Kulturausschuss |
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Sozialausschuss |
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Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft und
Verkehr. |
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Diese Fachausschüsse entscheiden im Rahmen ihres Sachgebiets.
Mitglieder in den Fachausschüssen sind bis auf wenige Ausnahmen die
Landräte. Sie bereiten Stellungnahmen des Landkreistags zu Fragen grundsätzlicher
verbandspolitischer Bedeutung vor. |
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Die Landrätekonferenz |
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setzt sich aus den Landräten Baden-Württembergs
zusammen. Die Landräte eines jeden Regierungsbezirkes bilden sogenannte
Sprengel. Dem Sprengel obliegt der Erfahrungsaustausch der Ebene des Regierungsbezirks. |
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Arbeitsgemeinschaften |
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werden zur Unterstützung und Förderung der Verwaltungspraxis
der Landratsämter zu bestimmten Fachthemen gebildet. Hier beraten Dezernenten,
Amtsleiter und Sachbearbeiter spezifische Angelegenheiten ihrer Tätigkeitsbereiche. |
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Die Geschäftsstelle |
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des Landkreistags Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
wird von einem Hauptgeschäftsführer geleitet. Dieser wird vom
Präsidium auf acht Jahre gewählt. |
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Der Landkreistag Baden-Württemberg ist Mitglied des
Deutschen Landkreistags in Berlin, des kommunalen Spitzenverbands aller
313
deutschen Landkreise. |
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