Wie sind wir organisiert?

Die Organe des Landkreistags

also diejenigen Instanzen, die Entscheidungskompetenz bzw. Vertretungskompetetenz haben
– sind die Landkreisversammlung, das Präsidium und der Präsident.

• Die Landkreisversammlung

setzt sich aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der Landkreise zusammen, der Landrätin/dem Landrat und einer/-m vom Kreistag bestellten Kreisrätin/-rat. Die wichtigsten Aufgaben der Landkreisversammlung sind: die Grundsätze der Verbandsarbeit festzulegen, den Präsidenten, seine drei Stellvertreter und die Mitglieder des Präsidiums zu wählen und über Satzungsänderungen zu beschließen. Die Landkreisversammlung findet alle 2 Jahre statt.

• Das Präsidium

(16 Landräte und der Hauptgeschäftsführer) besteht aus dem Präsidenten, seinen drei Vertretern (Vizepräsidenten), sowie zwölf weiteren Mitgliedern und dem Hauptgeschäftsführer. Es entscheidet über alle Fragen von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung und ist für alle Aufgaben des Landkreistags zuständig, die nicht der Landkreisversammlung oder dem Präsidenten vorbehalten sind oder dem Hauptgeschäftsführer obliegen.

• Der Präsident

wird aus dem Kreis der Landräte von der Landkreisversammlung gewählt. Er ist Vorsitzender der Landkreisversammlung, des Präsidiums und vertritt den Landkreistag Baden-Württemberg gegenüber dem Landtag und der Landesregierung in Angelegenheiten von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung.

• Die Fachausschüsse des Landkreistags

Rechts- und Verfassungsausschuss Gesundheitsausschuss
Finanzausschuss Kulturausschuss
Sozialausschuss Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft und Verkehr.
Diese Fachausschüsse entscheiden im Rahmen ihres Sachgebiets. Mitglieder in den Fachausschüssen sind bis auf wenige Ausnahmen die Landräte. Sie bereiten Stellungnahmen des Landkreistags zu Fragen grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung vor.

• Die Landrätekonferenz

setzt sich aus den Landräten Baden-Württembergs zusammen. Die Landräte eines jeden Regierungsbezirkes bilden sogenannte Sprengel. Dem Sprengel obliegt der Erfahrungsaustausch der Ebene des Regierungsbezirks.

• Arbeitsgemeinschaften

werden zur Unterstützung und Förderung der Verwaltungspraxis der Landratsämter zu bestimmten Fachthemen gebildet. Hier beraten Dezernenten, Amtsleiter und Sachbearbeiter spezifische Angelegenheiten ihrer Tätigkeitsbereiche.

• Die Geschäftsstelle

des Landkreistags Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart wird von einem Hauptgeschäftsführer geleitet. Dieser wird vom Präsidium auf acht Jahre gewählt.
Der Landkreistag Baden-Württemberg ist Mitglied des Deutschen Landkreistags in Berlin, des kommunalen Spitzenverbands aller 313 deutschen Landkreise.
 
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