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Abgaben |
| Zur Finanzierung seiner Ausgaben kann der Landkreis Abgaben erheben z.B.
die Abfallwirtschaftsgebühren oder die Jagdsteuer. Für jede
Abgabenerhebung braucht der Landkreis allerdings jeweils eine gesetzliche
Ermächtigung. |
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Abfallwirtschaft |
| Die Landkreise sind Träger der Abfallwirtschaft und sorgen für
eine umweltfreundliche Abfallverwertung und -beseitigung. Dazu unterhalten
sie Deponien oder Verbrennungsanlagen, Kompostwerke für den Biomüll
und Recyclinghöfe. |
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Adoption |
| Wer ein Kind adoptieren will, muss sich an die Adoptionsvermittlungsstelle
beim Jugendamt wenden. Dort wird die Adoption vorbereitet und durchgeführt. |
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Altenheime/Altenpflegeheime |
| Wer in einem Altenheim oder Altenpflegeheim wohnt und die Heimkosten trotz
der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ganz selbst bezahlen
kann, erhält Hilfe vom Sozialamt. Wenn das Einkommen/Vermögen nicht
zur Deckung ausreicht, übernimmt die Sozialhilfe gegebenenfalls die
nicht gedeckten Kosten. Einige Landkreise sind selbst Träger von Altenheimen
und Altenpflegeheimen. |
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Altenhilfe |
| Altenhilfe ist Aufgabe des Sozialamtes. Die geschlossene Hilfe beschäftigt
sich hauptsächlich mit Fragen des Wohnens (auch in Heimen). Die offene
Hilfe steht zur Bewältigung des Alltags, bis hin zu kulturellen und
geselligen Anregungen mit Rat und Tat zur Seite. Viele Landkreise verfügen über
einen Kreisaltenplan, der jeweils aktuell fortgeschrieben wird. |
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Archiv |
| Aufgabe des Kreisarchivs ist es, das reiche kulturelle Erbe des Landkreises
und der Gemeinden für die Allgemeinheit unverfälscht zu erhalten,
zu ergänzen und nutzbar zu machen. |
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Asylbewerber |
| Die Landkreise sind für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig.
Während der Bearbeitungszeit des Antrages erhalten die Asylbewerber
finanzielle Hilfen und Sozialbetreuung durch die Landkreise. |
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Aufsichtsbehörde |
| Wenn eine Kreisgemeinde gegen geltendes Recht verstößt, wird das
Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde tätig. Die Rechtsaufsicht über
die Landkreise und die Großen Kreisstädte (kreisangehörige
Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern) übt das Regierungspräsidium
aus. |
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Ausbildungsförderung |
| Ausbildungsförderung (BaföG) erhalten Schüler, Fachschüler
und Berufsfachschüler als Beitrag zum Lebensunterhalt und als Unterstützung
für die Ausbildungskosten. Daneben gibt es das Meister-Bafög, welches
für Gesellen bzw. Personen mit abgeschlossenen beruflichen Ausbildung
bestimmt ist, die ihren Meister machen wollen. Zuständig ist die BaföG-Abteilung
beim Sozialamt eines Landratsamtes. |
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Ausgleichsamt |
| Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsgeschädigte haben Ansprüche
auf den Ausgleich des ihnen entstandenen Schadens. Dieser Lastenausgleich
ist Aufgabe des Ausgleichsamtes im Landratsamt. |
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Ausländer |
| Das Ausländeramt ist Anlaufstelle für ausländische Mitbürger
in allen Verwaltungsangelegenheiten (z.B. die Aufenthaltsgenehmigung). Die
Landkreise vermitteln auch Betreuungs- und Integrationshilfen. |
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Aussiedler |
| Um die Integration von Spätaussiedlern in Deutschland zu erleichtern,
gewährt das Landratsamt als Eingliederungsbehörde für Spätaussiedler
persönliche und finanzielle Hilfen. |
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Ausschüsse |
| Der Kreistag bildet aus seiner Mitte beratende und beschließende Ausschüsse
nach Sachthemen (Jugendhilfeausschuss, Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss,
Umweltausschuss usw.). Die Ausschüsse unterstützen die Arbeit des
Kreistages und bereiten Entscheidungen vor. Wichtige Fragen entscheidet jedoch
immer der Kreistag. Ausschussvorsitzender ist jeweils der Landrat. |
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Bauanträge |
| Bauanträge für kleinere Kreisgemeinden bearbeitet das Landratsamt.
Dabei wird geprüft ob die Bauvorhaben den Bebauungsplänen der Gemeinden
entsprechen und ob baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Städte über
20.000 Einwohner haben eigene Baurechtszuständigkeit. Diese können
auch kleinere Gemeinden beantragen, wenn sie über das notwendige Fachpersonal
verfügen. |
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Bauanträge |
| Bauanträge für kleinere Kreisgemeinden bearbeitet das Landratsamt.
Dabei wird geprüft ob die Bauvorhaben den Bebauungsplänen der Gemeinden
entsprechen und ob baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Städte über
20.000 Einwohner haben eigene Baurechtszuständigkeit. Diese können
auch kleinere Gemeinden beantragen, wenn sie über das notwendige Fachpersonal
verfügen. |
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Beratungsstellen |
| Fachleute bei den Beratungsstellen der Landkreise helfen in sozialen Problemlagen.
Beispiele für die freiwilligen Beratungsstellen sind die Altenhilfefachberatung,
die Beratungsstelle für Familien und Jugendliche, die Schuldnerberatung,
die Umweltberatung, die Abfallberatung, die Bürgerberatung und die Obstbauberatung. |
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Berufsschulen |
| Die Landkreise sind Träger des beruflichen Schulwesens. In den Kreisberufsschulzentren
gibt es vielgliedrige Weiterbildungsmöglichkeiten in Berufsfachschulen
und Berufskollegen z.B. für den hauswirtschaftlichen, kaufmännischen
und gewerblichen Bereich. |
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Betreuung |
| Das frühere Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht wurde vom Betreuungsrecht
abgelöst. Dabei unterstützt das Landratsamt Menschen, die ihre
Lebensführung wegen ihres eingeschränkten gesundheitlichen Zustandes
(z.B. körperlicher Gebrechen) nicht ganz allein eigenverantwortlich
gestalten können. |
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Bildstellen |
| Alle Landkreise unterhalten Kreisbildstellen, welche Schulen und Einrichtungen
der Jugend- und der Erwachsenenbildung mit Film-, Video-, Bild- und auch
Computermedien sowie den dazugehörigen Geräten versorgen. Die Kreisbildstellen
sind medienpädagogische Ratgeber und setzen Orientierungspunkte in der
Flut der alltäglichen Medien und Daten. |
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Bürgerberatung |
| Einige Landratsämter haben Bürgerberatungsstellen. Sie sind Anlaufstelle
für alle Sorgen und Anliegen der Bürger. Die Bürgerberatungsstellen
helfen direkt oder leiten spezielle Anliegen an zuständige Stellen weiter. |
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Bußgeldstelle |
| Wer schneller fährt als erlaubt oder seinen Müll wild in der Landschaft
entsorgt, muss mit einem Bußgeldbescheid des Landratsamtes rechnen.
Manche Radargeräte werden von den Städten und Gemeinden unterhalten,
die dann auch die Einnahmen behalten dürfen. |
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