Die Aufgaben der Landkreise von A - Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

A

B

Abgaben

Zur Finanzierung seiner Ausgaben kann der Landkreis Abgaben erheben z.B. die Abfallwirtschaftsgebühren oder die Jagdsteuer. Für jede Abgabenerhebung braucht der Landkreis allerdings jeweils eine gesetzliche Ermächtigung.

Abfallwirtschaft

Die Landkreise sind Träger der Abfallwirtschaft und sorgen für eine umweltfreundliche Abfallverwertung und -beseitigung. Dazu unterhalten sie Deponien oder Verbrennungsanlagen, Kompostwerke für den Biomüll und Recyclinghöfe.

Adoption

Wer ein Kind adoptieren will, muss sich an die Adoptionsvermittlungsstelle beim Jugendamt wenden. Dort wird die Adoption vorbereitet und durchgeführt.

Altenheime/Altenpflegeheime

Wer in einem Altenheim oder Altenpflegeheim wohnt und die Heimkosten trotz der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ganz selbst bezahlen kann, erhält Hilfe vom Sozialamt. Wenn das Einkommen/Vermögen nicht zur Deckung ausreicht, übernimmt die Sozialhilfe gegebenenfalls die nicht gedeckten Kosten. Einige Landkreise sind selbst Träger von Altenheimen und Altenpflegeheimen.

Altenhilfe

Altenhilfe ist Aufgabe des Sozialamtes. Die geschlossene Hilfe beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen des Wohnens (auch in Heimen). Die offene Hilfe steht zur Bewältigung des Alltags, bis hin zu kulturellen und geselligen Anregungen mit Rat und Tat zur Seite. Viele Landkreise verfügen über einen Kreisaltenplan, der jeweils aktuell fortgeschrieben wird.

Archiv

Aufgabe des Kreisarchivs ist es, das reiche kulturelle Erbe des Landkreises und der Gemeinden für die Allgemeinheit unverfälscht zu erhalten, zu ergänzen und nutzbar zu machen.

Asylbewerber

Die Landkreise sind für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig. Während der Bearbeitungszeit des Antrages erhalten die Asylbewerber finanzielle Hilfen und Sozialbetreuung durch die Landkreise.

Aufsichtsbehörde

Wenn eine Kreisgemeinde gegen geltendes Recht verstößt, wird das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde tätig. Die Rechtsaufsicht über die Landkreise und die Großen Kreisstädte (kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern) übt das Regierungspräsidium aus.

Ausbildungsförderung

Ausbildungsförderung (BaföG) erhalten Schüler, Fachschüler und Berufsfachschüler als Beitrag zum Lebensunterhalt und als Unterstützung für die Ausbildungskosten. Daneben gibt es das Meister-Bafög, welches für Gesellen bzw. Personen mit abgeschlossenen beruflichen Ausbildung bestimmt ist, die ihren Meister machen wollen. Zuständig ist die BaföG-Abteilung beim Sozialamt eines Landratsamtes.

Ausgleichsamt

Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsgeschädigte haben Ansprüche auf den Ausgleich des ihnen entstandenen Schadens. Dieser Lastenausgleich ist Aufgabe des Ausgleichsamtes im Landratsamt.

Ausländer

Das Ausländeramt ist Anlaufstelle für ausländische Mitbürger in allen Verwaltungsangelegenheiten (z.B. die Aufenthaltsgenehmigung). Die Landkreise vermitteln auch Betreuungs- und Integrationshilfen.

Aussiedler

Um die Integration von Spätaussiedlern in Deutschland zu erleichtern, gewährt das Landratsamt als Eingliederungsbehörde für Spätaussiedler persönliche und finanzielle Hilfen.

Ausschüsse

Der Kreistag bildet aus seiner Mitte beratende und beschließende Ausschüsse nach Sachthemen (Jugendhilfeausschuss, Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss, Umweltausschuss usw.). Die Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Kreistages und bereiten Entscheidungen vor. Wichtige Fragen entscheidet jedoch immer der Kreistag. Ausschussvorsitzender ist jeweils der Landrat.

Bauanträge

Bauanträge für kleinere Kreisgemeinden bearbeitet das Landratsamt. Dabei wird geprüft ob die Bauvorhaben den Bebauungsplänen der Gemeinden entsprechen und ob baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Städte über 20.000 Einwohner haben eigene Baurechtszuständigkeit. Diese können auch kleinere Gemeinden beantragen, wenn sie über das notwendige Fachpersonal verfügen.

Bauanträge

Bauanträge für kleinere Kreisgemeinden bearbeitet das Landratsamt. Dabei wird geprüft ob die Bauvorhaben den Bebauungsplänen der Gemeinden entsprechen und ob baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Städte über 20.000 Einwohner haben eigene Baurechtszuständigkeit. Diese können auch kleinere Gemeinden beantragen, wenn sie über das notwendige Fachpersonal verfügen.

Beratungsstellen

Fachleute bei den Beratungsstellen der Landkreise helfen in sozialen Problemlagen. Beispiele für die freiwilligen Beratungsstellen sind die Altenhilfefachberatung, die Beratungsstelle für Familien und Jugendliche, die Schuldnerberatung, die Umweltberatung, die Abfallberatung, die Bürgerberatung und die Obstbauberatung.

Berufsschulen

Die Landkreise sind Träger des beruflichen Schulwesens. In den Kreisberufsschulzentren gibt es vielgliedrige Weiterbildungsmöglichkeiten in Berufsfachschulen und Berufskollegen z.B. für den hauswirtschaftlichen, kaufmännischen und gewerblichen Bereich.

Betreuung

Das frühere Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht wurde vom Betreuungsrecht abgelöst. Dabei unterstützt das Landratsamt Menschen, die ihre Lebensführung wegen ihres eingeschränkten gesundheitlichen Zustandes (z.B. körperlicher Gebrechen) nicht ganz allein eigenverantwortlich gestalten können.

Bildstellen

Alle Landkreise unterhalten Kreisbildstellen, welche Schulen und Einrichtungen der Jugend- und der Erwachsenenbildung mit Film-, Video-, Bild- und auch Computermedien sowie den dazugehörigen Geräten versorgen. Die Kreisbildstellen sind medienpädagogische Ratgeber und setzen Orientierungspunkte in der Flut der alltäglichen Medien und Daten.

Bürgerberatung

Einige Landratsämter haben Bürgerberatungsstellen. Sie sind Anlaufstelle für alle Sorgen und Anliegen der Bürger. Die Bürgerberatungsstellen helfen direkt oder leiten spezielle Anliegen an zuständige Stellen weiter.

Bußgeldstelle

Wer schneller fährt als erlaubt oder seinen Müll wild in der Landschaft entsorgt, muss mit einem Bußgeldbescheid des Landratsamtes rechnen. Manche Radargeräte werden von den Städten und Gemeinden unterhalten, die dann auch die Einnahmen behalten dürfen.
Lesezeichen Seite Drucken Seitenanfang