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Die Aufgaben sind im Einzelnen:

  • den Selbstverwaltungsgedanken zu pflegen,
  • für die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte seiner Mitglieder einzutreten, die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber Land und Bund aber auch im Verhältnis zu Städten und Gemeinden zu vertreten,
  • die zuständigen Stellen (Landtag, Ministerien) bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen zu beraten, soweit sie die Belange der Mitglieder berühren (Artikel 71 Abs. 4 der Landesverfassung),
  • den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen (Arbeitsgruppen, Workshops, u.s.w.),
  • Fragen der Organisation und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu behandeln,
  • das Verständnis der Öffentlichkeit für die Aufgaben und Einrichtungen der Landkreise zu fördern,
  • die Mitglieder in Einzelfragen zu beraten.