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Funktion der Landkreise

Funktion der Landkreise ist es, die kommunale Selbstverwaltung und damit Bürgernähe und Effizienz bei allen Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen. Mit einer Reihe wichtiger kommunaler und staatlicher Aufgaben spielen die Landkreise eine bedeutende Rolle auf der kommunalen Ebene und als Bindeglied zwischen Land und Kommunen und sind als Institution verfassungsrechtlich geschützt. Nach Abschluss der Gebietsreform in den neuen Bundesländern gibt es 294 Landkreise in Deutschland. In den 35 baden-württembergischen Landkreisen leben 8,7 Mio Menschen. Das sind 82% der Bevölkerung des Landes. Die Landkreise umfassen eine Fläche von 34.500 km², also 97% der Gesamtfläche des Landes.

Wichtige Aufgaben der Landkreise

Zu den wichtigsten Aufgaben der Landkreise zählen:

  • die Abfallwirtschaft (z.B. Mülldeponien, Thermische Abfallbeseitigung),
  • das Gesundheitswesen (Kreiskrankenhäuser, Gesundheitsämter),
  • die Sozial- und Jugendhilfe,
  • die Berufsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren,
  • der Öffentliche Personennahverkehr (z. B. Buslinien, Schülerbeförderung),
  • der Umwelt- und Naturschutz,
  • der Forst,
  • die Straßenbauverwaltung mit Straßenmeistereien,
  • die Landwirtschaftsverwaltung,
  • das Vermessungswesen und die Flurneuordnung,
  • die Gewerbeaufsicht,
  • die Versorgungsämter,
  • der Veterinärbereich (Tierhaltung und -schutz, Tierseuchen),
  • und die Kreisstraßen.

Je nach den örtlichen Gegebenheiten nehmen die Landkreise weitere freiwillige Aufgaben wahr (z.B. Kunstförderung, Freilichtmuseen). Die Landkreise ergänzen die Tätigkeit der Gemeinden. Sie übernehmen Aufgaben, die zwischen Gemeinden anfallen oder für die eine einzelne Gemeinde zu klein ist - etwa bei der Müllabfuhr oder bei Berufsschulen. Als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt vor allem damit beschäftigt, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden und die Rechtsaufsicht über die Gemeinden im Kreisgebiet auszuüben.
 

Aufgaben der Landkreise von A bis Z

Aufgaben „A“

Abgaben

Zur Finanzierung seiner Ausgaben kann der Landkreis Abgaben erheben z.B. die Abfallwirtschaftsgebühren. Für jede Abgabenerhebung braucht der Landkreis allerdings jeweils eine gesetzliche Ermächtigung.

Abfallwirtschaft

Die Landkreise sind Träger der Abfallwirtschaft und sorgen für eine umweltfreundliche Abfallverwertung und -beseitigung. Dazu unterhalten sie Deponien und Verbrennungsanlagen, Kompostwerke und Vergärungsanlagen sowie Recycling- und Wertstoffhöfe. Mit ihren Abfallberaterinnen und -beratern engagieren sich die Landkreise auch für die Abfallvermeidung.

Adoption

Bei jedem Jugendamt ist eine Adoptionsvermittlungsstelle eingerichtet, die sowohl Eltern, die eine Freigabe ihres Kindes zur Adoption erwägen als auch Adoptionswillige berät und diese auch nach der Vermittlung eines Kindes weiter begleitet.

Altenheime/Altenpflegeheime siehe auch Heimaufsicht

Wer in einem Altenheim oder Altenpflegeheim wohnt und die Heimkosten trotz der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht oder nicht ganz selbst bezahlen kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe vom Sozialamt.

Altenhilfe

Altenhilfe ist Aufgabe des Sozialamtes. Die geschlossene Hilfe beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen des Wohnens (auch in Heimen). Die offene Hilfe steht zur Bewältigung des Alltags, bis hin zu kulturellen und geselligen Anregungen mit Rat und Tat zur Seite. Viele Landkreise verfügen über einen Kreisaltenplan, der jeweils aktuell fortgeschrieben wird.

Anlaufstellen Bürgerschaftliches Engagement

In vielen Landkreisen stehen zur Beratung und zur Entwicklung von Formen des Bürgerengagements und der Bürgerbeteiligung Anlaufstellen zur Verfügung, die ihrerseits in einem landesweiten Netzwerk organisiert sind.

Archiv

Das Kreisarchiv ist das Gedächtnis des Landkreises. Aufgabe des Kreisarchivs ist es, die archivarischen Überlieferungen des Landkreises und der Gemeinden als Teil des kulturellen Erbes und der Erinnerungskultur für die Allgemeinheit unverfälscht zu sichern, zu erhalten und nutzbar zu machen.

Asylbewerber

Die Landkreise sind für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig. Während der Bearbeitungszeit des Antrages erhalten die Asylbewerber finanzielle Hilfen und Sozialbetreuung durch die Landkreise.

Aufsichtsbehörde

Wenn eine Kreisgemeinde gegen geltendes Recht verstößt, wird das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde tätig. Die Rechtsaufsicht über die Landkreise und die Großen Kreisstädte (kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern) übt das Regierungspräsidium aus.

Ausbildungsförderung

Ausbildungsförderung (BaföG) erhalten Schüler/-innen und Auszubildende an allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Kollegs, Akademien und Hochschulen als Leistung zum Lebensunterhalt und zu den Ausbildungskosten. Für Handwerker und andere Fachkräfte, die sich weiter qualifizieren wollen, gibt es daneben das sog. Meister-BaföG. Ansprechpartner sind die BaföG-Ämter.

Ausgleichsamt

Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsgeschädigte haben Anspruch auf den Ausgleich des ihnen entstandenen Schadens. Zuständig sind die Lastenausgleichsämter, die teilweise für mehrere Landkreise zusammen bei einem Amt konzentriert wurden.

Ausländer

Die Ausländerbehörde ist Anlaufstelle für ausländische Mitbürger. Sie betreut und berät diese in allen Fragen des Ausländerrechts. Hier erhalten ausländische Mitbürger Leistungen wie z.B. die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattungen, Verpflichtungserklärungen, Arbeitserlaubnissen, Duldungen und Passersatzdokumente für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer.

Aussiedler

Um die Integration von Spätaussiedlern in Deutschland zu erleichtern, gewährt das Landratsamt als Eingliederungsbehörde für Spätaussiedler persönliche und finanzielle Hilfen.

Ausschüsse

Der Kreistag bildet aus seiner Mitte beratende und beschließende Ausschüsse nach Sachthemen (Jugendhilfeausschuss, Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss, Umweltausschuss usw.). Die Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Kreistages und bereiten Entscheidungen vor. Wichtige Fragen entscheidet jedoch immer der Kreistag. Ausschussvorsitzende/-r ist jeweils die Landrätin/der Landrat.

Aufgaben „B“

Bauanträge

Bauanträge für kleinere Kreisgemeinden bearbeitet das Landratsamt. Dabei wird geprüft, ob die Bauvorhaben den Bebauungsplänen der Gemeinden entsprechen und ob baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Städte über 20.000 Einwohner haben eigene Baurechtszuständigkeit. Diese können auch kleinere Gemeinden beantragen, wenn sie über das notwendige Fachpersonal verfügen.

Beratungsstellen

Bei den verschiedenen Beratungsstellen finden Ratsuchende die für ihre Lebens- oder Interessenslage passende Beratung und Unterstützung beispielsweise bei der Schwangerenberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Schuldnerberatung etc.

Berufsschulen

Die Landkreise sind Träger des beruflichen Schulwesens. Wesentliches Qualitätsmerkmal insbesondere in der dualen Ausbildung ist die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis: im Betrieb und in der in der Berufsschule. Das berufliche Schulwesen bietet berufsqualifizierende und allgemeinbildende Abschlüsse.

Betreuung

Die Betreuungsbehörde unterstützt Menschen, die aufgrund gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr (vollständig) alleine besorgen können. Sie unterstützt außerdem ehrenamtlich tätige Betreuer, Betreuungsvereine und Berufsbetreuer und arbeitet eng mit den Betreuungsgerichten zusammen.

Bürgerberatung

Einige Landratsämter haben Bürgerberatungsstellen. Sie sind Anlaufstelle für alle Sorgen und Anliegen der Bürger. Die Bürgerberatungsstellen helfen direkt oder leiten spezielle Anliegen an zuständige Stellen weiter.

Bußgeldstelle

Neben der klassischen Ahndung von Verkehrs- und Geschwindigkeitsdelikten kommen auch bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. der Müllentsorgung in der freien Natur, die Bußgeldstellen der Landratsämter ins Spiel.

Aufgaben „D“

Denkmalschutz

Für den Erhalt schützenswerter Bau-und Kulturdenkmale sorgen die Landratsämter als untere Denkmalschutzbehörden. So sind sie z.B. für Anträge auf Abbruchgenehmigung und für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen sowie die Zustimmung zu Baugenehmigungen zuständig. Die untere Denkmalschutzbehörde ist erster Ansprechpartner für die Denkmaleigentümer.

Aufgaben „E“

Energieagenturen

Regionale Energieagenturen gibt es in fast allen Landkreisen. Sie beraten private Haushalte, Wohnungswirtschaft, Kommunen und öffentliche Einrichtungen sowie Handwerks- und Gewerbebetriebe im Hinblick auf Energieeinsparmöglichkeiten sowie klimaschutzrelevante Maßnahmen an bestehenden Gebäuden und Neubauten.

Erster Landesbeamter

Der vom Land bestellte Erste Landesbeamte ist der ständige Vertreter der Landrätin/des Landrats im Landratsamt.

Aufgaben „F“

Feuerwehrleitstelle

Zur schnellen Hilfe in Notfällen betreiben die Landkreise die Feuerwehrleitstellen. Meist ist der Rettungsdienst dabei mitintegriert, so wird im Notfall über die Notrufnummer 112 ohne Zeitverlust der richtige Ansprechpartner alarmiert.

Finanzausgleich

Zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten die Landkreise im Rahmen eines Finanzausgleichs Finanzzuweisungen vom Land. Das Land gibt über diesen Weg einen Teil des vom Bund erhaltenen Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteueranteils an die Landkreise weiter.

Flurneuordnung

Das Flurneuordnungsamt bearbeitet Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Die Verfahren dienen hauptsächlich folgenden Zielen: 

  • Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft,
  • Erhalt und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, 
  • Unterstützung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen, 
  • nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes.

Forst

Die Landratsämter bewirtschaften als untere Forstbehörden den Staatswald, Kommunal- und Privatwald sowie Kirchenwälder. Aufgabe ist dabei die Betreuung der Flächen, die Holzproduktion und der Holzverkauf. Dabei werden besonders im öffentlichen Wald die Prinzipien der Nachhaltigkeit beachtet, sodass nur die Menge an Holz jährlich geerntet wird, die dem Wald nicht schadet. Neben der Nutzfunktion wird auch die Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder gleichrangig gesehen.

Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte

Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte vertreten die Interessen insbesondere von Frauen und setzen sich für eine Gleichstellung von Frauen und Männern ein.

Freilichtmuseen

Als freiwillige Aufgabe machen einige Landkreise historische und typische Gebäude einzelner Landschaften der Öffentlichkeit zugänglich.

Führerschein

Die Landratsämter erteilen, verlängern, erweitern die Fahrerlaubnis. Sie sind zuständig für den Ersatz und Umtausch von Führerscheinen, die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung und die Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis. Falls notwendig sind sie auch zum Entzug der Fahrerlaubnis berechtigt.

Aufgaben „G“

Gesundheitsamt

Zu den traditionellen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes beim Landratsamt zählt die Seuchenüberwachung, die Jugendzahnpflege, Schuluntersuchungen, soziale Beratung sowie die Ausstellung amtsärztlicher Zeugnisse. Neu hinzugekommen sind die Umweltmedizin, die Gesundheitsförderung und Prävention, die Epidemiologie und die Gesundheitsberichterstattung. Zunehmend müssen sich die Gesundheitsämter auch mit Fragen der medizinischen Versorgung - insbesondere im hausärztlichen Bereich - auseinandersetzen.

Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht umfasst die behördlichen Vollzugstätigkeiten im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes. Es gibt eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort und die Einhaltung der Vorschriften sorgen die Landkreise mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.

Gewerbebehörde

Das Landratsamt erteilt Gewerbeerlaubnisse bzw. leitet Gewerbeuntersagungsverfahren bei Unzuverlässigkeit ein. Es ist auch zuständig für Gaststättenerlaubnisse sowie für Makler- und Bauträgererlaubnisse.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer, die beim Verkauf eines Grundstückes an das Finanzamt zu errichten ist, erhalten die Stadt-und Landkreise zu 38,85%.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder die wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, und deshalb Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, können sich an das Landratsamt wenden.

Gymnasium

Einige Landkreise sind auch Träger von beruflichen und allgemeinbildenden Gymnasien.

Aufgaben „H“

Haushaltssatzung/Haushaltsplan

Der Kreistag beschließt in der Regel für jeweils 1 Kalenderjahr die Haushaltssatzung. In der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan wird im Einzelnen festgelegt, wie viel Geld für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises zur Verfügung steht. Den Aufwendungen und Auszahlungen wird gegenübergestellt, durch welche Erträge und Einzahlungen sie finanziert werden sollen (z. B. Kreisumlage von den Städten und Gemeinden, Finanzzuweisungen des Landes, Gebühren, Kreditaufnahmen etc.).

Heimaufsicht

Einrichtungen für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf im Kreisgebiet werden von der Heimaufsicht im Landratsamt beraten und überprüft.

Aufgaben „I“

Immissionsschutzbehörde

Zweck des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Strahlungen zu vermeiden. Die Landratsämter nehmen als Teil der unmittelbaren Staatsverwaltung die Aufgaben der Immissionsschutzbehörde wahr. Der Arbeitsbereich umfasst Genehmigungsverfahren, Überwachungs- und Planungsaufgaben, Bürgeranfragen sowie Anfragen aus Politik und Verwaltung.

Integration/Migration

Aufgabe der Landkreise ist die Planung, Koordinierung und Weiterentwicklung von Integrationsmaßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel, deren Integration zu verbessern und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Aufgaben werden in den Landratsämtern häufig durch sog. Integrationsbeauftragte wahrgenommen.

Aufgaben „J“

Jagdwesen

Das Landratsamt ist untere Jagdbehörde. Es ist dabei u. a. zuständig für die Ausbildung und Prüfung der Jäger, für die Erteilung der Jagdscheine sowie für die Eintellung der Jagdbezirke.

Jobcenter

Die Jobcenter der Landkreise sind für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig. Aufgabe der Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch "das Fördern und Fordern" den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten. Das Jobcenter agiert entweder in rein kommunaler Trägerschaft (Optionskommune) oder als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und Landkreis.

Jugendhilfe

Das Jugendamt nimmt zusammen mit dem Jugendhilfeausschuss die Aufgaben des Jugendhilfeträgers wahr und kümmert sich um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren gedeihliche Förderung. Zu den Aufgabenfeldern gehören vor allem die Frühen Hilfen, die Familienbildung, die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, die Förderung der Erziehung in der Familie, die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, die Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung und die Hllfe für junge Volljährige.

Jugendschutz

Der Jugendschutz gehört zum Aufgabenbereich des Jugendamtes und auch der Polizei. Beide wachen darüber, dass beispielsweise die Vorschriften über den Aufenthalt Minderjähriger in Gaststätten oder das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften eingehalten werden.

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss nimmt eigenständig Aufgaben wahr oder berät die Entscheidungen des Kreistags vor. Er befasst sich vorwiegend mit der Jugendhilfeplanung, den Grundsätzen der Jugendhilfe und deren Finanzierung.

Aufgaben „K“

Katastrophenschutz

Das Landratsamt ist untere Katastrophenschutzbehörde. Im Falle von Großbränden, Hochwasser oder sonstigen Gefahrenlagen koordiniert das Landratsamt auf der Grundlage von ausgearbeiteten Alarm- und Einsatzplänen den Einsatz aller Behörden, Hilfsorganisationen, Ärzte usw. Außerdem ist das Landratsamt im Katastrophenfall Informationsstelle für die Bürgerinnen und Bürger.

Kinderbetreuung

Die Landkreise sind neben den Städten und Gemeinden auch für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege verantwortlich.

Klimaschutz

Klimaschutz ist ein bereichs-und aufgabenübergreifendes Querschnittsthema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Etliche Landratsämter verfolgen die Ziele des Klimaschutzes im Rahmen eines integrierten Klimaschutzkonzepts. Unabhängig davon engagieren sich die Landkreise in vielen Bereichen für den Klimaschutz, etwa bei der Sanierung ihres Gebäudebestands, im Rahmen des Energiemanagements und im Beschaffungswesen.

Kommunalwahlen

Im Turnus von 5 Jahren werden die Mitglieder des Kreistags von der wahlberechtigten Kreisbevölkerung gewählt.

Kreiskämmerei

Die Kreiskämmerei des Landratsamts, und an ihrer Spitze die Kreiskämmerin/der Kreiskämmerer, ist für alle Finanz- und Haushaltsfragen zuständig.

Kreiskrankenhäuser

Als Träger von Kliniken sorgt der Landkreis für eine ausgewogene und leistungsfähige medizinische Versorgung seiner Bevölkerung.

Kreismedienzentren

Alle Landkreise unterhalten Kreismedienzentren, welche Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung mit audiovisuellen und digitalen Medien sowie den dazugehörenden Geräten versorgen. Die Kreismedienzentren sind medienpädagogische Ratgeber und setzen Orientierungspunkte in der Flut der alltäglichen Medien und Daten.

Kreispolizeibehörde

Als Kreispolizeibehörde wird das Landratsamt in seiner Funktion als Staatsbehörde tätig und ist verantwortlicn für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung.

Kreisreform

Durch die Kreisreform zum 1. Januar 1973 wurden die damals 63 Landkreise neu strukturiert. Seitdem gibt es in Baden-Württemberg 35 Landkreise.

Kreisstraßen

Als gesetzlicher Eigentümer der Kreisstraßen entscheidet der Landkreis über deren Neubau, Aus-und Umbau. Er ist verantwortlich für die Instandhaltung und die Verkehrssicherheit. Das Kreisstraßennetz in Baden-württemberg umfasst rd. 12.000 Kilometer.

Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner des Landkreises und gleichzeitig das wichtigste Organ. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises und wird im Turnus von 5 Jahren durch die wahlberechtigte Kreisbevölkerung gewählt. Vorsitzender des Kreistags ist die Landrätin/der Landrat.

Kreisumlage

Sie wird vom Landkreis von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erhoben und dient der Finanzierung von ungedeckten Aufwendungen. Im Rahmen der Beratungen über Haushaltssatzung/Haushaltsplan wird sie jährlich vom Kreistag neu festgesetzt. Die Höhe der an den Landkreis zu zahlenden Kreisumlage richtet sich nach der Steuerkraft der jeweiligen Gemeinde.

Kriegsopferfürsorge

Die Kriegsopferfürsorge dient neben der Kriegsopferversorgung zum Ausgleich der schädigungsbedingten Folgen der Kriegsbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen. Zuständig sind die Fürsorgestellen für Kriegsopfer.

Kunst und Kultur

Der Landkreis engagiert sich mit seiner Kulturpolitik dort, wo die Bemühungen der Städte und Gemeinden durch eigene Initiativen, eigene Infrastruktur und durch finanzielle Förderung ergänzt werden müssen, damit – auch abseits größerer Zentren im Ländlichen Raum – ein flächendeckendes kulturelles Angebot besteht. So werden insbesondere heimische Künstler gefördert.

Aufgaben „L“

Landrätin/Landrat

Die Landrätin/der Landrat ist Beamtin/Beamter des Landkreises und wird von den Mitgliedern des Kreistags auf 8 Jahre gewählt. Sie/er vertritt den Landkreis nach außen, leitet das Landratsamt und ist Vorsitzende/-r des Kreistags und seiner Ausschüsse.

Landschaftserhaltungsverband

Die u. a. von Landkreisen getragenen Landschaftserhaltungsverbände fördern den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie die Offenhaltung unserer Kulturlandschaft. Die Landschaftspflege- und Offenhaltungsmaßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Landwirten und Kommunen, den unteren Verwaltungsbehörden der Landratsämter sowie den Verbänden.

Landwirtschaftsverwaltung

Die Landsratsämter sind untere Landwirtschaftsbehörden und sind in dieser Eigenschaft u. a. für die Betreuung der landwirtschaftlichen Betriebe in den Bereichen Ausgleichsleistungen, Beratung und Bildung zuständig.

Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung dient der Sicherheit, Gesundheit und damit der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Das Landratsamt als untere Lebensmittelüberwachungsbehörde überprüft Einzelhandel und Gastronomie aber auch Großbetriebe auf die Einhaltung hygienerechtlicher Vorschriften. Dabei ist das Landratsamt u. a. auch zuständig für Anfragen von Bürgerinnen und Bürger nach dem Verbraucherinformationsgesetz über Lebensmittelbetriebe bzw. lebensmittelrechliche Sachverhalte.

Aufgaben „M“

Musikschulen

Der Landkreis unterstützt die Musikschulen finanziell und fördert so die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen.

Aufgaben „N“

Naturschutz

In seiner Funktion als Staatsbehörde wacht das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde über die Pflege und den Schutz der Landschaft. Es weist Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale aus.

Aufgaben „O“

Ordnungswidrigkeiten

Das Landratsamt ist zuständig für die Verhängung von Bußgeldern bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten, wie etwa Verkehrstverstößen oder Umweltvergehen.

Aufgaben „P“

Personennahverkehr

Eine wichtige Aufgabe des Landkreises ist der öffentliche Personennahverkehr. Dabei sind sie insbesondere zuständig für den nicht schienengebundenen Nahverkehr (z. B. Busverkehr). Durch die Aufstellung eines Nahverkehrsplanes sorgt der Landkreis für eine flächendeckende und ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen.

Pflegestützpunkte

Nahezu alle Landkreise stellen mit Pflegestützpunkten ein neutrales Angebot zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung bei Fragen zur pflegerischen Versorgung zur Verfügung.

Aufgaben „R“

Rettungsdienst

Aufgabe des Rettungsdienstes ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zu sozial tragbaren Benutzungsentgelten. Zur Durchführung des Rettungsdienstes hat das Innenministerium Baden-Württemberg Verträge mit verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen abgeschlossen. In den einzelnen Rettungsdienstbereichen wird ein Bereichsausschuss gebildet, in dem auch der Landkreis als beratendes Mitglied vertreten ist. Die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss führt das Landratsamt.

Aufgaben „S“

Satzungen

Durch Satzungen kann der Kreistag "Kreisgesetze" schaffen, die die Verwaltung und Einwohner der Landkreise binden (z. B. die Abfallsatzung).

Schülerbeförderung

Die Landkreise sind für die Koordination und Kostenerstattung in der Schülerbeförderung zuständig.

Suchtprophylaxe

Die Beauftragen für Suchtprophylaxe führen eigene Projekte der Suchtprävention durch und koordinieren daneben die Aktivitäten der verschiedenen Partner auf Kreisebene, beispielsweise der Schulen, des Gesundheitsbereichs, der Vereine, freien Träger, der Polizei usw. Neben die "klassischen" Suchtmittel Alkohol, Nikotin und Rauschgift sind auch die Glückspiel-und die Spielsucht getreten.

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung der Landkreise bietet Beratung und Unterstützung für Menschen in Verschuldungssituationen und begleitet auch bei der Durchführung von Privatinsolvenzverfahren.

Sozialamt

Hauptaufgabe der Sozialämter ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege und verschiedene weitere soziale Leistungen.

Staatsangehörigkeitsrecht

Einbürgerungsfragen und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sind Aufgaben der Landratsämter.

Straßenbauverwaltung mit Straßenmeistereien

Die Straßenbauämter der Landkreise sind zuständig für die Planung und den Bau von Kreisstraßen sowie die Unterhaltung und den Betrieb der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Dazu gehört auch der Winterdienst.

Straßenverkehrsämter

Die Straßenverkehrsämter der Landratsämter sind unter anderem dann gefragt, wenn es um die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr geht.

Aufgaben „T“

Tierkörperbeseitigung

Zur Erfüllung der Pflichtaufgabe Tierkörfperbeseitigung haben sich mehrere Landkreise zu Zweckverbänden zusammengeschlossen.

Tourismus

Die Landkreise halten für Interessierte vielfältiges Informationsmaterial über Sehenswürdigkeiten und Freizeitmöglichkeiten in den Landkreisen bereit und unterstützen so den Tourismus (z. B. mit Prospekten wie Freizeit- und Radwanderkarten, Wanderwegempfehlungen, Unterkunftsverzeichnisse und Museumsbroschüren).

Aufgaben „U“

Umweltschutz

Die Landratsämter kümmern sich auch um den Umweltschutz. Hierzu zählen besonders die Bereiche Bodenschutz, Reinhaltung der Gewässer, Immissionsschutz und Naturschutz.

Aufgaben „V“

Verbraucherschutz

Als ein Teil des Verbraucherschutzes kontrolliert das Veterinäramt die Einhaltung der Produktions- und Hygienevorschriften bei der Lebensmittelherstellung. Auch überwacht das Veterinäramt u. a. den Verkehr bzw. den Einsatz von Tierarzneimitteln.

Verkehrserziehung

Mehr Sicherheit auf den Straßen und das von Anfang an - dafür engagieren sich neben Verkehrswacht und Polizei auch die Landkreise in der Verkehrserziehung.

Vermessungswesen

Die Aufgaben der Vermessungsämter sind: 

  • Führung des Liegenschaftskatasters (Geobasisdaten, flächendeckendes Verzeichnis aller Flurstücke im Landkreis), 
  • Durchführung von Liegenschaftsvermessungen (Zerlegungen und Verschmelzungen von Flurstücken, Grenzvorweisungen, Grenzfeststellungen, Gebäudeaufnahmen), 
  • Serviceleistungen (Abgabe von digitalen und analogen Karten, Plänen, Koordinaten, Höhen, Flurstücksbeschreibungen), 
  • Ingenieurvermessungen (Topographische Aufnahmen, Lagepläne, Absteckungen, Gebäudeaufnahmen), 
  • Bodenordnungsverfahren (Freiwillige und gesetzliche Baulandumlegung).

Versorgungsämter

Die Versorgungsämter sind für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zuständig, ebenso für das soziale Entschädigungsrecht, beispielsweise die Kriegsopferversorgung, die Soldatenversorgung und die Opferentschädigung.

Veterinärämter

Neben den bereits erwähnten Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelüberwachung sind die Veterinärämter auch für den Tierschutz und die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen zuständig.

VOB-Nachprüfstelle

Die VOB-Nachprüfstelle wird im Rahmen der Gemeindeaufsicht tätig und überprüft die Rechtmäßigkeit von Vergaben der Gemeinden.

Volkshochschulen

Einige Landkreise sind noch Träger von Volkshochschulen oder unterstützen diese finanziell.

Aufgaben „W“

Wasserbehörde

Das Landratsamt hat als Untere Wasserbehörde wichtige Aufgaben wie Z.B. die Reinhaltung der Gewässer und des Bodens oder die Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.

Wirtschaftsförderung

Ziel der Wirtschaftsförderung in Landkreisen ist es, günstige Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Unternehmen zu herzustellen und damit auch zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. Unternehmen, die sich im Landkreis niederlassen wollen oder Fragen zum Wirtschaftsstandort haben, werden vom Wirtschaftsbeauftragten im Landratsamt beraten.

Wohngeld

Das Landratsamt ist auch für die Gewährung des Wohngeldes zuständig.

Wohnungsbau

Die Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter beraten über die Gewährung öffentlicher Zuschüsse sowie die Wohnbauförderungsprogramme und leiten die Anträge an die Landeskreditbank weiter.

Aufgaben „Z“

Zuständigkeiten

Die Landratsämter haben x Zuständigkeiten, die auch von Amt zu Amt Unterschiede aufweisen. Genaue Informationen wer in Ihrem Landratsamt für was wo zuständig ist, bekommen Sie, wenn Sie Ihr Landratsamt anklicken.

Zulassungsstelle

Die Zulassungsstelle beim Landratsamt teilt bei Neuzulassung oder Umzug die Kennzeichen (Nummernschilder) zu bzw. führt z. B. bei einer Stilllegung die Abmedlung der Fahrzeuge durch.