Vorwort von Dr. Jürgen Schütz, Präsident
Wandel ist das Resultat aus Konstanz und Veränderung:
50 Jahre Landkreistag – 50 Jahre im Dienste der Landkreise

Der Landkreistag Baden-Württemberg kann am 3. Juli 2006 auf sein 50-jähriges Bestehen zurückschauen. Ein halbes Jahrhundert steht der kommunale Landesverband im Dienste der heute 35 baden-württembergischen Landkreise und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben für unser Land und seine Einwohner.

Schon früh in der Geschichte der Landkreise zeigte sich, dass sie eine starke Interessenvertretung an ihrer Seite brauchen. Spätestens seit 1880 gab es mit dem „Vorort“ ein gemeinsames Forum der badischen Landkreise, 1920 wurde der Landesverband der württembergischen Amtskörperschaften in Stuttgart gegründet, der 1923 dem Deutschen Landkreistag, welcher wiederum 1916 in Berlin gegründet wurde, beitrat.

Seither konnten die Kreise – nur unterbrochen durch die zwangsweise Auflösung des damaligen Landesverbandes Württembergischer Landkreise 1933 durch Gesetz – immer auf einen leistungsstarken Partner an ihrer Seite zählen. Aus dem Verband Württembergisch-Badischer Landkreise, der 1947 entstand, ging schließlich der Landkreistag Baden- Württemberg hervor, dessen Gründung am 3. Juli 1956 erfolgte. Vier Jahre nach der Neubildung unseres Bundeslandes war der Landkreistag Baden-Württemberg der zweite kommunale Landesverband, dessen Verbandsgebiet sich über das ganze Bundesland erstreckte, nachdem zuvor der Städtetag Baden-Württemberg am 10. Mai 1954 gegründet worden war.

Im Rückblick kann man mit Fug und Recht behaupten: Der Landkreistag hat in den 50 Jahren seines Bestehens erfolgreich für die Sache der Landkreise gewirkt. Dies gilt nicht nur als kommunale Interessenvertretung nach außen gegenüber der Landesregierung, dem Landtag und anderen Organisationen, sondern besonders auch für sein Wirken im Sinne eines Interessenausgleichs innerhalb der Kreisfamilie. Deren Mitglieder sind zwar unterschiedlich große, aber immer selbstbewusste Landkreise zwischen Hohenlohe, Kurpfalz, Schwarzwald, Schwäbischer Alb und Oberschwaben.

Es war und ist von sehr großer Bedeutung, dass die badenwürttembergischen Landkreise ein gemeinsames Sprachrohr haben. So hat der Landkreistag auch in hohem Maße zur Erfolgsgeschichte der Landkreise in den letzten Jahrzehnten beigetragen. Zuletzt hat sich dies in eindrucksvoller Weise bei den im Detail oft sehr schwierigen Verhandlungen zur Gestaltung der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Verwaltungsreform gezeigt.

Für meine Vorgänger im Amt des Präsidenten des Landkreistags Baden-Württemberg wie auch für mich war und ist es ein besonderes Anliegen, sich für ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Land und Landkreisen, aber auch mit dem Gemeindetag und Städtetag einzusetzen. Natürlich gibt es aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung und Kompetenzen der Gemeinden, Städte und Landkreise nicht immer völlig identische Ziele und Absichten der drei kommunalen Landesverbände. Im Interesse unseres Gemeinwesens haben sich die drei kommunalen Landesverbände aber immer wieder auf für alle Beteiligten akzeptable Lösungen verständigt.

Wir können stolz darauf sein, was die Landkreise besonders in der schweren Nachkriegszeit, aber auch vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen eines gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Wandels der letzten 30 Jahre aufgebaut haben. Aber auch die aktuelle Leistungsbilanz der heutigen 35 Landkreise kann sich sehen lassen und setzt diese Tradition eindrucksvoll fort.

Es ist der wichtigste Auftrag an die Landkreise – so wie es der Gesetzgeber auch schon in der Landkreisordnung formuliert hat –, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern, die kreisangehörigen Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Der Landkreistag wird auch in Zukunft alles daran setzen, die Landkreise mit aller Kraft dabei zu unterstützen, diese Aufgaben auch weiterhin erfolgreich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erfüllen zu können. Ich möchte an dieser Stelle besonders den vielen Kreisrätinnen und Kreisräten danken, die in der Vergangenheit und heute mit ihrem großen ehrenamtlichen Engagement in den Kreistagen die Geschicke der Landkreise mit gelenkt haben.

Ein besonderer Erfolg in der Geschichte des Landkreistags war sicher ein Ereignis aus der jüngsten Geschichte – die Verwaltungsreform vom 1. Januar 2005. Neben der Kreisgebietsreform, die am 1. Januar 1973 in Kraft getreten ist, stellt sie eindeutig die einschneidendste Veränderung in der Struktur der Kreise dar. Dabei ist es zwar in erster Linie um die Verlagerung staatlicher Aufgaben und um die Integration von bisher selbständigen staatlichen Sonderbehörden in die Landratsämter gegangen. Neben den erhofften Einspareffekten war und ist es das Hauptziel des maßgeblich vom ehemaligen Ministerpräsidenten Teufel initiierten großen Reformprojekts, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und vielfältige Dienstleistungen für die Menschen ortsnah zu erbringen. Die konsequente Dreistufigkeit der Landesverwaltung mit der damit einhergehenden Konzentration von Verantwortung auf der Kreisebene, wie sie im Verwaltungsstrukturreformgesetz angelegt und inzwischen umgesetzt wurde, trägt hierzu in entscheidendem Maß bei.

Aber wir müssen auch anlässlich eines solchen Jubiläums nach dem künftigen Rollenverständnis des Kreises fragen und klären, welche Qualität der Dienstleistungen die Bürger fordern werden, wie hoch die Kreisumlage steigen kann und welche Investitionen und Dienstleistungen wir uns dann auf dieser Grundlage noch leisten können, um nicht in die völlige Abhängigkeit von Zins- und Tilgungsaufwendungen zu geraten. Diese finanziell trüben Zukunftsaussichten sollen aber nicht den Blick darauf verstellen, dass die Verantwortlichen auf Landesebene und im kommunalen Bereich in den vergangenen Jahren viele Reformprojekte – exemplarisch seien die Sozialreformen und die große Verwaltungsreform genannt – letztlich zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht haben. Der frühere Bundespräsident Johannes Rau hat gerade wegen dieser wichtigen Aufgaben der Landkreise im Jahre 1996 erklärt: „Wenn es die Landkreise nicht gäbe, müsste man sie erfinden.“

Abschließend gilt mein herzlicher Dank in besonderem Maße der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag, die mit ihrem großen Engagement das Projekt der vorliegenden Festschrift getragen hat. Ohne sie wäre diese wichtige Dokumentation der Geschichte unseres Verbands nicht möglich gewesen.

Ich danke sehr herzlich den Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die ihre Verbundenheit zum Landkreistag und den Landkreisen auch durch eine großzügige Unterstützung der vom Landkreistag herausgegebenen Festschrift und des Jubiläumsfilms zum Ausdruck gebracht haben.
Dr. Jürgen Schütz, Präsident
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