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Der Landkreistag Baden-Württemberg kann am 3. Juli 2006 auf sein 50-jähriges
Bestehen zurückschauen. Ein halbes Jahrhundert steht der kommunale Landesverband im Dienste der heute 35 baden-württembergischen
Landkreise und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben für unser Land und seine
Einwohner.
Schon früh in der Geschichte der Landkreise zeigte sich, dass sie eine starke Interessenvertretung an ihrer Seite
brauchen. Spätestens seit 1880 gab es mit dem „Vorort“ ein gemeinsames Forum der badischen Landkreise,
1920 wurde der Landesverband der württembergischen Amtskörperschaften in Stuttgart gegründet, der 1923
dem Deutschen Landkreistag, welcher wiederum 1916 in Berlin gegründet wurde, beitrat.
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Seither konnten die Kreise – nur unterbrochen durch
die zwangsweise Auflösung des damaligen Landesverbandes
Württembergischer Landkreise 1933 durch Gesetz – immer
auf einen leistungsstarken Partner an ihrer Seite zählen. Aus
dem Verband Württembergisch-Badischer Landkreise, der
1947 entstand, ging schließlich der Landkreistag Baden-
Württemberg hervor, dessen Gründung am 3. Juli 1956 erfolgte. Vier Jahre nach der Neubildung unseres Bundeslandes
war der Landkreistag Baden-Württemberg der zweite
kommunale Landesverband, dessen Verbandsgebiet sich über
das ganze Bundesland erstreckte, nachdem zuvor der Städtetag
Baden-Württemberg am 10. Mai 1954 gegründet worden war.
Im Rückblick kann man mit Fug und Recht behaupten:
Der Landkreistag hat in den 50 Jahren seines Bestehens
erfolgreich für die Sache der Landkreise gewirkt. Dies gilt nicht nur als kommunale Interessenvertretung nach
außen
gegenüber der Landesregierung, dem Landtag und anderen
Organisationen, sondern besonders auch für sein Wirken im
Sinne eines Interessenausgleichs innerhalb der Kreisfamilie.
Deren Mitglieder sind zwar unterschiedlich große, aber immer
selbstbewusste Landkreise zwischen Hohenlohe, Kurpfalz,
Schwarzwald, Schwäbischer Alb und Oberschwaben.
Es war und ist von sehr großer Bedeutung, dass die badenwürttembergischen
Landkreise ein gemeinsames Sprachrohr
haben. So hat der Landkreistag auch in hohem Maße zur
Erfolgsgeschichte der Landkreise in den letzten Jahrzehnten
beigetragen. Zuletzt hat sich dies in eindrucksvoller Weise
bei den im Detail oft sehr schwierigen Verhandlungen zur
Gestaltung der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Verwaltungsreform
gezeigt.
Für meine Vorgänger im Amt des Präsidenten des Landkreistags
Baden-Württemberg wie auch für mich war und ist es ein
besonderes Anliegen, sich für ein partnerschaftliches Verhältnis
zwischen Land und Landkreisen, aber auch mit dem Gemeindetag
und Städtetag einzusetzen. Natürlich gibt es aufgrund
der unterschiedlichen Aufgabenstellung und Kompetenzen
der Gemeinden, Städte und Landkreise nicht immer völlig
identische Ziele und Absichten der drei kommunalen Landesverbände. Im Interesse unseres Gemeinwesens haben sich
die drei kommunalen Landesverbände aber immer wieder auf für
alle Beteiligten akzeptable Lösungen verständigt.
Wir können stolz darauf sein, was die Landkreise besonders
in der schweren Nachkriegszeit, aber auch vor dem Hintergrund
der besonderen Herausforderungen eines gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und politischen Wandels der
letzten 30 Jahre aufgebaut haben. Aber auch die aktuelle
Leistungsbilanz der heutigen 35 Landkreise kann sich sehen
lassen und setzt diese Tradition eindrucksvoll fort.
Es ist der wichtigste Auftrag an die Landkreise – so wie es
der Gesetzgeber auch schon in der Landkreisordnung formuliert
hat –, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern, die kreisangehörigen
Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben
zu unterstützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu
erhalten. Der Landkreistag wird auch in Zukunft alles daran
setzen, die Landkreise mit aller Kraft dabei zu unterstützen,
diese Aufgaben auch weiterhin erfolgreich zum Wohle der
Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erfüllen zu können.
Ich möchte an dieser Stelle besonders den vielen Kreisrätinnen
und Kreisräten danken, die in der Vergangenheit und
heute mit ihrem großen ehrenamtlichen Engagement in den
Kreistagen die Geschicke der Landkreise mit gelenkt haben.
Ein besonderer Erfolg in der Geschichte des Landkreistags
war sicher ein Ereignis aus der jüngsten Geschichte – die
Verwaltungsreform vom 1. Januar 2005. Neben der Kreisgebietsreform,
die am 1. Januar 1973 in Kraft getreten ist,
stellt sie eindeutig die einschneidendste Veränderung in der
Struktur der Kreise dar. Dabei ist es zwar in erster Linie um
die Verlagerung staatlicher Aufgaben und um die Integration
von bisher selbständigen staatlichen Sonderbehörden in
die Landratsämter gegangen. Neben den erhofften Einspareffekten
war und ist es das Hauptziel des maßgeblich vom
ehemaligen Ministerpräsidenten Teufel initiierten großen
Reformprojekts, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen
und vielfältige Dienstleistungen für die Menschen ortsnah
zu erbringen. Die konsequente Dreistufigkeit der Landesverwaltung
mit der damit einhergehenden Konzentration
von Verantwortung auf der Kreisebene, wie sie im Verwaltungsstrukturreformgesetz
angelegt und inzwischen umgesetzt
wurde, trägt hierzu in entscheidendem Maß bei.
Aber wir müssen auch anlässlich eines solchen Jubiläums
nach dem künftigen Rollenverständnis des Kreises fragen
und klären, welche Qualität der Dienstleistungen die Bürger
fordern werden, wie hoch die Kreisumlage steigen kann und
welche Investitionen und Dienstleistungen wir uns dann auf
dieser Grundlage noch leisten können, um nicht in die völlige
Abhängigkeit von Zins- und Tilgungsaufwendungen zu
geraten. Diese finanziell trüben Zukunftsaussichten sollen
aber nicht den Blick darauf verstellen, dass die Verantwortlichen
auf Landesebene und im kommunalen Bereich in den
vergangenen Jahren viele Reformprojekte – exemplarisch
seien die Sozialreformen und die große Verwaltungsreform
genannt – letztlich zum Wohle unserer Bürgerinnen und
Bürger auf den Weg gebracht haben. Der frühere Bundespräsident
Johannes Rau hat gerade wegen dieser wichtigen
Aufgaben der Landkreise im Jahre 1996 erklärt: „Wenn es die
Landkreise nicht gäbe, müsste man sie erfinden.“
Abschließend gilt mein herzlicher Dank in besonderem
Maße der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag,
die mit ihrem großen Engagement das Projekt der
vorliegenden Festschrift getragen hat. Ohne sie wäre diese
wichtige Dokumentation der Geschichte unseres Verbands
nicht möglich gewesen.
Ich danke sehr herzlich den Unternehmen, Institutionen und
Organisationen, die ihre Verbundenheit zum Landkreistag
und den Landkreisen auch durch eine großzügige Unterstützung
der vom Landkreistag herausgegebenen Festschrift
und des Jubiläumsfilms zum Ausdruck gebracht haben. |
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