„Landkreise – gut für unser Land“ |
||||||||||||
34. Landkreisversammlung am 08.03.2010 in Wiesloch |
||||||||||||
|
||||||||||||
Pressemitteilungen |
||||||||||||
| 04. März 2010 | ||||||||||||
| Landkreise stehen finanziell vor äußerst schwierigen Jahren – Drastischer Einbruch der Einnahmen ab 2011 | ||||||||||||
Präsident Dr. Schütz: „Landkreise brauchen endlich eigene Beteiligung an einer Wachstumssteuer – |
||||||||||||
| 04. März 2010 | ||||||||||||
| Landkreistag lehnt vom Land geplante Ad-hoc-Privatisierung der Vermessungsverwaltung ohne finanziellen Ausgleich ab - Präside nt Dr. Jürgen Schütz: "Klage gegen das Land als ultima ratio nicht ausgeschlossen!" | ||||||||||||
| Stuttgart. Im Vorfeld der diesjährigen Landkreisversammlung des Landkreistags Baden-Württemberg am 8. März in Wiesloch hat dessen Präsident Landrat Dr. Jürgen Schütz, Rhein-Neckar-Kreis (Heidelberg), die Überlegungen des Landes zur Novellierung des Vermessungsgesetzes deutlich kritisiert... | ||||||||||||
Was ist die Landkreisversammlung? |
||||||||||||
| Der Landkreistag Baden-Württemberg hat
sich eine Satzung gegeben, die unter
anderem auch festlegt, welches die Organe sind. Neben Präsidium und
Präsident
ist dies die Landkreisversammlung. Die Landkreisversammlung setzt sich aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der Landkreise zusammen, nämlich der Landrätin/dem Landrat und einem vom Kreistag bestellten Kreisrat bzw. einer Kreisrätin (Delegierte/-r). Weitere Kreisräte können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Landkreisversammlung findet alle zwei Jahre statt. |
||||||||||||
Welche Aufgaben hat die Landkreisversammlung? |
||||||||||||
| Die Landkreisversammlung hat | ||||||||||||
a) |
die Grundsätze der Verbandsarbeit festzulegen, den Bericht über die Tätigkeit des Landkreistags Baden-Württemberg entgegenzunehmen und die Jahresrechnung festzustellen, den Präsidenten, seine drei Stellvertreter und die Mitglieder des Präsidiums zu wählen, dem Präsidenten, dem Präsidium und dem Hauptgeschäftsführer Entlastung zu erteilen, über Satzungsänderungen zu beschließen, über die Auflösung des Landkreistags Baden-Württemberg, die Verwendung seines Vermögens und die Regelung seiner Verbindlichkeiten zu beschließen. |
|||||||||||
| Das heißt im Klartext: die Landkreisversammlungen
haben für die Arbeit des
Landkreistags Baden-Württemberg eine große Bedeutung. |
||||||||||||
|
|
||||||||||||