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Der Landkreistag Baden-Württemberg ist der Zusammenschluß
der 35 baden- württembergischen Landkreise und wie der Städtetag
Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg
einer der 3 Kommunalen Landesverbände.
Der Landkreistag ist keine Behörde, sondern ein eingetragener Verein mit den baden-württembergischen
Landkreisen sowie dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als Mitgliedern.
Einen Sonderstatus hat der Landkreistag aber doch, nämlich
das Recht, vom Gesetzgeber zu Gesetzen oder Verordnungen, welche
die Landkreise berühren, angehört zu werden (Stellungnahmen
für alle Landkreise abzugeben). Dieses Recht ergibt sich aus
der Landesverfassung.
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