Pressemitteilung des Landkreistags Baden-Württemberg
02. 07. 2010
Landräteseminar in Öhningen Landrätin und Landräte im Dialog mit Kultusministerin Prof. Dr. Schick - Bildungspolitik, Werkrealschulen und Schülerbeförderung im Mittelpunkt der offenen und konstruktiven Gespräche
Stuttgart / Öhningen. Im Mittelpunkt des Landräteseminars des Landkreistags in Öhningen (Bodensee) stand heute der intensive Dialog mit Kultusministerin Prof. Dr. Schick.

Unter dem Motto "PARTNERSCHAFT MIT DEM LAND IN DER SCHULPOLITIK" wurden insbesondere die Neukonzeption der Werkrealschulen und ihre Auswirkungen auf die Schülerbeförderung, das Kooperationskonzept mit den Berufsfachschulen sowie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in der schulischen Bildung diskutiert.

Neukonzeption der Werkrealschulen und ihre Auswirkungen auf die Schülerbeförderung

Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Landrat Helmut M. Jahn, Hohenlohekreis (Künzelsau) hob hervor, dass die Neukonzeption der Werkrealschule insbesondere aufgrund der stärkeren beruflichen Profilbildung in Klasse 10 der Werkrealschule über die Kooperation mit dem ersten Jahr der zweijährigen Berufsfachschule seitens der Landkreise grundsätzlich befürwortet wird. "Als problematisch ist jedoch die Entwicklung der Schülerströme und deren Auswirkungen auf die Schülerbeförderung anzusehen", hob Präsident Jahn hervor. "Dies gilt insbesondere bezogen auf die 142 Außenstellen der Werkrealschulen. Bei dem schon heute bestehenden landesweiten Defizit der Landkreise in der Schülerbeförderung von jährlich knapp 35 Mio. Euro ist ein weiterer Anstieg des Abmangels bereits absehbar", so Jahn.

Der Landkreistag hob gegenüber Bildungsministerin Schick hervor, dass die im Jahr 2008 im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung durch den ehemaligen Ministerpräsidenten Oettinger in Aussicht gestellte Erhöhung der Landeszuweisungen für die Schülerbeförderungskosten seitens des Landkreistags – sowie auch des Städtetags – nach entsprechenden Erhebungen über die tatsächlichen Mehrkosten bei den Landkreisen ab dem Schuljahr 2010/2011 erneut eingefordert werden.

„Die erste Antragsrunde für die Genehmigung von Werkrealschulstandorten ist abgeschlossen. Nun wird es spannend sein zu sehen, wie sich dieser neue innovative Bildungsgang auf die Schülerströme und die Schülerbeförderung im Land auswirken wird. Es ist wichtig dies nun zunächst genau zu beobachten und ich bin mir sicher, dass die Landesregierung dann gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden auf der Grundlage einer soliden Datenbasis konstruktive und für alle Beteiligten tragfähige Lösungen erarbeiten wird“, sagte Kultusministerin Marion Schick.

Kooperationskonzept mit den Berufsfachschulen

Zentrales Element der Werkrealschule ist in Klasse 10 die Kooperation mit dem ersten Jahr der zweijährigen Berufsfachschule. Diese Kooperation wird erstmals zum Schuljahr 2012/2013 eingerichtet werden. Entsprechend der Ankündigung des KM soll noch ein entsprechendes „Kooperationskonzept“ erarbeitet werden. Diesbezüglich haben die Kommunalen Landesverbände bereits eine Beteiligung bei Erarbeitung des Konzepts eingefordert. Die Werkrealschule und die berufliche Schule werden in Klasse 10 kooperieren - an drei Wochentagen wird der Unterricht in der Werkrealschule und an zwei Wochentagen an der beruflichen Schule stattfinden, wobei diese Wochentage landesweit grundsätzlich einheitlich liegen sollen.

Es sei zwar grundsätzlich eine Wahlfreiheit des Schülers zwischen dem gewerblich-technischen Bereich, dem kaufmännischen Bereich und dem Bereich Ernährung und Gesundheit vorgesehen, Präsident Jahn wies aber darauf hin, dass dies nur eingeschränkt „im Rahmen des schulischen Angebots“ gelten könne.

Jahn betonte, dass darüber hinaus sind noch zahlreiche Fragen offen seien, die für die Landkreise als Schulträger der beruflichen Schulen von besonderem Interesse sind. Geklärt werden müssten insbesondere die Unterrichtsorganisation, die Größe der Klassen (Klassenteiler), die Anpassung der Bildungspläne Werkrealschule / Berufsfachschule und die konkrete Ausgestaltung der „eingeschränkten Wahlfreiheit“ der Schüler.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in der schulischen Bildung

Die Empfehlungen des Expertenrates zur Umsetzung der UN-Konvention zur schulischen Bildung sehen neben der Aufhebung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule, die durch die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule in der Primar- und Sekundarstufe sowie einer beruflichen Schule ersetzt wird, ein qualifiziertes Elternwahlrecht vor. Landkreistags-Präsident Jahn wies darauf hin, dass sich dadurch einschneidende Änderungen für die Landkreise insbesondere als Träger der Sonderschulen, Träger der Eingliederungshilfe und Erstattungsträger der Schülerbeförderungskosten ergeben werden.

Mit den Folgen der Empfehlungen haben sich die Gremien des Landkreistags bereits mehrfach befasst. "Der Landkreistag trägt die Empfehlungen des Expertenrates mit, wir lehnen aber eine Lastenverlagerung insbesondere zur kommunal finanzierten Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ab!" betonte Jahn.

Er hält eine dezidierte Dokumentation der kommunalen Leistungen ebenso für erforderlich wie eine differenzierte Schulangebotsplanung, in die die Landkreise einzubeziehen sind. Für die Landkreise geht es dabei insbesondere um die künftigen Kapazitäten der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Die Landkreise fordern vom Land eine Kostenerfassung und eine verbindliche Zusage zum Ausgleich der Kostenfolgen für die Landkreise als Träger der Eingliederungshilfe, Schulträger und Erstattungsträger für die Schülerbeförderungskosten.

„Ich danke dem baden-württembergischen Landkreistag für seine Offenheit gegenüber den Empfehlungen des Expertenrates. Es ist ganz entscheidend, dass sich alle Beteiligten vor Ort diesem Thema annehmen und vernünftige Lösungen zum Wohle der Kinder erarbeiten. Ob sich eine Verlagerung der Kosten ergeben wird, kann heute noch nicht beantwortet werden. Wir werden daher die Erkenntnisse aus den fünf Erprobungsregionen genau auswerten und in unsere Entscheidungen zur geplanten Schulgesetzänderung zum Schuljahr 2013/14 einfließen lassen. Eines ist hierbei aber jetzt schon klar, eine Abschaffung der Sonderschulen wird es nicht geben. Die Sonderschulen im Land werden zu sonderpädagogischen Kompetenzzentren weiterentwickelt“, sagte Ministerin Schick.

"Der Austausch mit Frau Kultusministerin Prof. Schick war offen und konstruktiv. Wir haben nochmals das hervorragende System der von den Stadt- und Landkreisen getragenen Sonderschulen in Baden-Württemberg mit seinem differenzierten Angebot herausgestellt und darauf hingewiesen, dass Eltern vielfach den Wunsch äußern, dass dieses auch in Zukunft aufrecht erhalten wird", sagte Präsident Jahn zusammenfassend

Weitere Themen des zweitägigen Seminars waren die Auswirkungen der Gesetzesänderung für die Landkreise im Hinblick auf die ARGE und Option bei Hartz IV sowie Fragen der Bürgerbeteiligung und des Bürgerservice im Rahmen des E-Government. Als Referenten wirkten dabei mit:

Prof. Dr. Joachim Jens Hesse, Leiter des Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften, Berlin, Dr. Klaus Bernig, Leiter des Grundsatzreferats SGB II beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin, Gerhard Segmiller, Leiter der Abteilung Arbeit und soziale Grundsicherung beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren des Landes Baden-Württemberg sowie Prof. Dr. Jörn von Lucke, Zeppelin-University, Friedrichshafen.


 
Stuttgart, den 02.07.2010
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